Der bestehende Ausschlusskatalog in der Brandenburger Kommunalverfassung macht Sinn. Erleichterungen könnten u.a. dazu führen, dass die Kommune durch Folgen eines Bürgerentscheides handlungsunfähig werden könnte.
Antrag: | Mehr Demokratie wagen! |
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Antragsteller*in: | KV Barnim (dort beschlossen am: 05.04.2016) |
Status: | Geprüft |
Eingereicht: | 06.04.2016, 15:27 |
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