erfolgt mündlich
Antrag: | Mehr Demokratie wagen! |
---|---|
Antragsteller*in: | KV Barnim (dort beschlossen am: 05.04.2016) |
Status: | Geprüft |
Eingereicht: | 06.04.2016, 21:33 |
Antrag: | Mehr Demokratie wagen! |
---|---|
Antragsteller*in: | KV Barnim (dort beschlossen am: 05.04.2016) |
Status: | Geprüft |
Eingereicht: | 06.04.2016, 21:33 |
Das Zustimmungsquorum beim Volksentscheid soll auf 15 Prozent abgesenkt werden. werden. Für Verfassungsänderungen soll weiterhin eine Zwei-Drittel-Mehrheit der abgegebenen Stimmen notwendig sein.
Das Zustimmungsquorum beim Volksentscheid soll abgeschafft werden, sodass die Mehrheit der Abstimmenden entscheidet. Für Verfassungsänderungen sollen weiterhin eine Zwei-Drittel-Mehrheit notwendig sein. Im Gegenzug könnte das Unterschriftenquorum für Volksbegehren auf 5% der Stimmberechtigten angehoben werden. Sollte der Landtag eine durch einen Volksentscheid gefasste Entscheidung verändern oder revidieren, sollte es durch Erreichen des halben Quorums in der
A Volksentscheiden zum Durchbruch verhelfen
In Brandenburg wird es der Zivilgesellschaft bisher außergewöhnlich schwer
gemacht, direktdemokratische Entscheidungen zu erzwingen. Im Volksentscheids-
Ranking 2013 vom Mehr Demokratie e.V. belegte das Land nur Platz 12. Bündnis
90/Die Grünen wollen, dass Brandenburg wieder einen Spitzenplatz einnimmt und
stellen dafür folgende Forderungen auf:
1. Finanzwirksame Gesetze zulassen
Da fast alle wichtigen politischen Entscheidungen auch finanzielle Folgen haben,
fordern wir, die Beschränkungen dahingehend zu lockern, dass lediglich
Initiativen zum Landeshaushaltsgesetz ausgeschlossen sind.
2. Unterschriftsbogen der Volksinitiative entschlacken
Die Überschrift und die Kernforderungen einer Initiative auf dem
Unterschriftenbogen reichen aus, wenn der vollständige Wortlaut des
Gesetzesentwurfes beiliegt. Andernfalls werden Volksinitiativen zu unsachgemäßer
Verkürzung des Sachverhalts gezwungen.
3. Freie Unterschriftensammlung auch für Volksbegehren
Auch Brandenburg muss endlich die freie Unterschriftensammlung für Volksbegehren
zulassen, wie es die Mehrheit der Bundesländer bereits tut.
4. Quoren anpassen
Das Zustimmungsquorum beim Volksentscheid soll auf 15 Prozent abgesenkt werden. werden. Für Verfassungsänderungen soll weiterhin eine Zwei-Drittel-Mehrheit der abgegebenen Stimmen notwendig sein.
Sollte der Landtag eine durch einen Volksentscheid gefasste Entscheidung
Das Zustimmungsquorum beim Volksentscheid soll abgeschafft werden, sodass die
Mehrheit der Abstimmenden entscheidet. Für Verfassungsänderungen sollen
weiterhin eine Zwei-Drittel-Mehrheit notwendig sein. Im Gegenzug könnte das
Unterschriftenquorum für Volksbegehren auf 5% der Stimmberechtigten angehoben
werden.
verändern oder revidieren, sollte es durch Erreichen des halben Quorums in der
Hälfte der Zeit möglich sein, einen erneuten Volksentscheid zu dieser Frage zu
erzwingen.
5. Obligatorische Volksabstimmungen
Bündnis 90/Die Grünen Brandenburg fordert, dass für bestimmte Fragen ein
Volksentscheid zwingend vorgeschrieben ist. Das soll bei Verfassungsänderungen
und Privatisierungen von Landeseigentum mit landesweiter Bedeutung der Fall
sein.
6. Abstimmungen und Wahlen zusammenlegen
Sollte innerhalb von acht Monaten nach einem erfolgreichen Volksbegehren eine
brandenburgweite Wahl stattfinden, sind diese Wahl und der Volksentscheid
zusammen zu legen.
7. Kostenerstattung
Für Volksbegehren soll es im Anschluss eine Kostenerstattung von 0,25 € je
gültiger Eintragung, maximal jedoch von 30.000 € durch das Land geben.
Volksentscheidskampagnen sollen im Anschluss ebenfalls 0,25€ je gültiger Ja-
Stimme, maximal jedoch 125.000 € erhalten.
B Bürgerbegehren aus dem Käfig lassen
Die Gemeinden und Städte sind die politischen Einheiten, mit denen sich die
Bürgerinnen und Bürger am stärksten verbunden fühlen. Gerade hier ist es
wichtig, die Menschen so weit wie möglich an den politischen Prozessen vor Ort
teilhaben lassen. Bisher sind die Möglichkeiten noch eingeschränkter als auf der
Landesebene. In den über 400 Kommunen Brandenburgs gab es seit 1992 lediglich 55
Bürgerentscheide. Hochgerechnet bedeutet das im Schnitt ca. alle 175 Jahre ein
Bürgerentscheid in jeder Gemeinde. Wir wollen an folgenden Stellschrauben
drehen.
1. Ausschlusskatalog entschlacken
Derzeit gibt es in der Kommunalverfassung einen umfangreichen Katalog, zu
welchen Themen ein Bürgerentscheid gar nicht erst stattfinden darf. Dieser
Negativkatalog muss auf die Bereiche Haushaltssatzung, Pflichtaufgaben nach
Weisung und Auftragsangelegenheiten sowie Anträge mit gesetzwidrigem Ziel
beschränkt werden.
2. Zulässigkeitsprüfung durch die Kommunalaufsicht
Bisher prüft die betroffene Kommunalvertretung, ob ein Bürgerbegehren zulässig
ist. Da es dort zu Interessenskonflikten kommen kann, soll stattdessen zukünftig
die Kommunalaufsicht das Begehren beraten und letztlich über die Zulässigkeit
befinden. Bevor es zu einem Bürgerentscheid kommt, soll ein erfolgreiches
Bürgerbegehren mit der betroffenen Kommunalvertretung einen Kompromiss
aushandeln können. Bisher verhindert ein Zwang zur unveränderten Übernahme
solche Kompromisse.
3. Kostenschätzung
Statt dem bisher geforderten Kostendeckungsvorschlag sollen die
Antragssteller*innen lediglich die finanziellen Auswirkungen benennen müssen,
wie es in Berlin bereits gelebte Praxis ist.
4. Sonderregeln abschaffen
Begehren, die sich gegen einen Beschluss der Kommunalvertretung wenden
unterliegen bisher Sonderregeln. Diese sind abzuschaffen.
5. Quoren senken bzw. abschaffen
Das Quorum für ein erfolgreiches Bürgerbegehren sollte auf 5 Prozent gesenkt
werden. Sollte die Kommunalvertretung eine durch einen Bürgerentscheid gefasste
Entscheidung verändern oder revidieren, sollte es durch Erreichen des halben
Quorums in der Hälfte der Zeit möglich sein, einen erneuten Bürgerentscheid zu
dieser Frage zu erzwingen. Das bisher geforderte Zustimmungsquorum für einen
erfolgreichen Bürgerentscheid von 25 Prozent ist abzuschaffen, um taktisches
Fernbleiben nicht länger zu belohnen. Die Briefabstimmung ist in jedem Falle zu
ermöglichen.
6. Begehren auf Stadt- und Ortsteilebene zulassen
Bürgerbegehren sind auch auf Orts- und Statteilebene zuzulassen, wenn das
Begehren sich lediglich auf diese bezieht.
7. Ratsreferendum
In wichtigen Angelegenheiten sollte es der Kommunalvertretung möglich sein, den
Bürgerinnen und Bürgern eine Frage direkt zur Abstimmung vorzulegen, um eine
möglichst breite Legitimation zu erhalten. Um den Missbrauch durch knappe
Ratsmehrheiten zu vermeiden, soll dafür eine Zwei-Drittel-Mehrheit notwendig
sein.
C Beteiligung vor Ort stärken
Neben abschließenden Ja-Nein-Abstimmungen durch die Bürgerinnen und Bürger, ist
es ebenso wichtig sie bereits vorher an politischen Prozessen teilhaben zu
lassen. Dazu gehört insbesondere, dass sie das eigene Lebensumfeld selbst
gestalten können. Unbedingt notwendig ist Bürgerbeteiligung bei großen
Investitionen und Vorhaben, die für die Kommune oder einzelne Quartiere prägend
sein können. Wir Bündnisgrüne wollen das Verhältnis zwischen Politik, Verwaltung
und Zivilgesellschaft auf eine neue Basis stellen, die auf Dialog und
gegenseitiger Wertschätzung beruht.
Jede Kommune soll in einem umfassenden Bürgerbeteiligungs-Prozess Leitlinien für
die Bürgerbeteiligung entwickeln, die eine lokale Beteiligungskultur
festschreiben und Vorgehensweisen konkretisieren. Die Verwaltung und Politik
muss sich klar dazu bekennen, Beteiligungsverfahren ernst zu nehmen, zu
unterstützen und die Ergebnisse zu respektieren. Die Beteiligung der
Zivilgesellschaft muss möglichst frühzeitig begonnen werden, da gerade in der
Anfangsphase eines Projektes die wichtigsten Weichenstellungen geschehen. Dazu
muss auch schon zu Beginn eines größeren Projektes klar kommuniziert werden,
welches Ziel mit ihm verfolgt wird und was mögliche Auswirkungen sind, z.B. für
die Anwohner, die Natur, das Stadtbild oder die Finanzen. Beteiligung darf sich
dabei nicht auf bloße Information reduzieren. Die Ideen und Anregungen müssen
erfahrbar Eingang in den Planungsprozess finden. Wird durch einen
Beteiligungsprozess eine umsetzbare Projektvariante erarbeitet, muss diese auch
umgesetzt werden. Eine folgenlose Beteiligung ist schlimmer als gar keine!
1. Einwohnerantrag
Zurzeit muss ein Einwohnerantrag von mindestens 5% der Wahlberechtigten
unterzeichnet sein, was in größeren Gemeinden zu viel ist. In Zukunft sollen 500
Unterschriften in jedem Fall ausreichen.
2. Einwohnerversammlung
Die Kommunalverfassung stellt es den Kommunen frei, unter welchen Bedingungen es
zu einer Einwohnerversammlung kommt. 5% der Einwohner*innen sollten aber in
jedem Fall eine solche einfordern können, wie es in der alten Kommunalverfassung
noch zugesichert wurde.
3. Bürgerbefragungen
Bürgerbefragungen von oben dürfen verbindliche Bürgerbegehrensverfahren nicht
ersetzen, können aber in bestimmten Fällen hilfreich sein. Ähnlich wie beim
Ratsreferendum sollte eine Zwei-Drittel-Mehrheit notwendig sein, um eine
Bürgerbefragung einzuleiten.
4. Zugang, Betroffenheit, Repräsentanz
Die Wahl der genutzten Methoden zur Beteiligung muss sich immer nach dem
konkreten Projekt richten. Dabei muss aber beachtet werden, dass alle
Betroffenen Zugang zum Beteiligungsverfahren haben. Unterrepräsentierte Gruppen
müssen gezielt angesprochen und einbezogen werden. Ein Beteiligungsprozess muss
sich immer an alle Betroffenen richten, also auch Menschen die nicht
Wahlberechtigt sind, zum Beispiel Kinder oder ausländische Mitbürger. Wo immer
es möglich ist, sollte Beteiligung auch unabhängig von festen Terminen online
möglich sein um einen zusätzlichen niederschwelligen Weg anzubieten.
5. Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention
Insbesondere Kinder und Jugendliche müssen mit altersgerechten Angeboten
eingebunden werden, wenn sie betroffen sind. Nach dem Vorbild Schleswig-
Holsteins muss eine verpflichtende Beteiligung von Jugendlichen an sie
betreffenden Planungsprozessen in die Kommunalverfassung aufgenommen werden. Wie
die konkrete Beteiligung vor Ort aussehen soll (Kinder- und Jugendparlamente,
Kinder- und Jugendforen oder projektbezogene Beteiligungsformen), wird den
Kommunen überlassen. Dabei sollten die Qualitätsstandards zum Tragen kommen, die
die Bundesarbeitsgemeinschaft Kommunale Kinderinteressenvertretungen entwickelt
hat. Zur vollständigen Umsetzung der UN-Kinderrechts-Konvention sollten neben
Kinderinteressenvertretungen auch Kinderbeauftragte, Anlaufstellen für Kinder
und Jugendliche und unabhängige Ombudsstellen in den Kommunen eingerichtet
werden.
D Beteiligung durch Information und Transparenz ermöglichen
Um sicherzustellen, dass sich die Zivilgesellschaft auf Augenhöhe mit Politik
und Verwaltung auseinandersetzen kann, wollen wir in Brandenburg ein
Transparenzgesetz einführen, das sich an den Regelungen des Hamburger Beispiels
orientiert. Die Vorstellung des "Amtsgeheimnisses" soll ersetzt werden durch
eine Kultur der Transparenz, in der Verwaltungsdokumente automatisch
veröffentlicht werden, wenn nicht wichtige Gründe dagegen stehen. Dieses soll
auf allen Verwaltungsebenen den Zugang zu Informationen regeln und diese zentral
auf einer Online-Plattform verfügbar machen.
erfolgt mündlich
Kommentare