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            <title>37. ORDENTLICHE LANDESDELEGIERTENKONFERENZ BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN BRANDENBURG, 16.04.2016, Wittenberge: Anträge</title>
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                <title>37. ORDENTLICHE LANDESDELEGIERTENKONFERENZ BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN BRANDENBURG, 16.04.2016, Wittenberge: Anträge</title>
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                        <title>R 3 neu: Zielkonflikte bei der Windkraft müssen abgewogen und dürfen nicht einseitig gelöst werden</title>
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                        <author>Landesvorstand (beschlossen am: 16.04.2016)</author>
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                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Lage und Größe der Windeignungsgebiete werden in Brandenburg durch die fünf Regionalen Pla­nungsgemeinschaften (RPG) in ihren Teilregionalplänen Wind definiert. In zwei RPG beträgt darin der geltende Mindestabstand zur Wohnbebauung lediglich 500 m, in einer 800 m. Das bedeutet, dass Windenergieanlagen zu großen Teilen mit Abständen von unter 1.000 Me­tern zur Wohnbebauung errichtet wurden und, solange diese Pläne noch gültig sind, auch weiterhin errichtet werden. Darüber hinaus wurden teilweise wertvolle Waldflächen geopfert. Bis auf die Flächenbesitzer profitieren Gemeinden und Anwohner nicht oder selten von den Erträgen der Anlagen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Kritik an diesen Zuständen teilen wir. Auch wir wollen höhere Mindestabstände zur Wohn­bebauung. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN haben bereits 2010 einen Mindestabstand von 1.000 Metern zur Wohnbebauung gefordert, die Errichtung von Windenergieanlagen im Wald nur in sehr engen Grenzen für hinnehmbar erklärt und die finanzielle Beteiligung der Anlieger angemahnt. Entsprechend fordern wir nach wie vor in allen Regionalplänen Brandenburgs einen Mindestabstand von 1.000 m festzulegen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN teilen das in der Energiestrategie 2030 der Landesregierung definierte Ziel, zwei Prozent der Landesfläche für die mögliche Errichtung von Windenergieanlagen auszuweisen. Mit diesem mittelbaren Ziel soll das unmittelbare Ziel einer ausreichenden Windstromversorgung erreicht werden, um auf Braunkohleverstromung verzichten und eine 100%ige Versorgung durch Erneuerbare Energie gewährleisten zu können. Die Regionalpläne Wind stehen damit vor der Aufgabe diesen Zielkonflikt rechtssicher zu lösen. Mit der technischen Entwicklung geht sowohl eine ständig steigende Effizienz als auch ein kontinuierliches Größenwachstum der Anlagen einher. Sowohl die Mindestabstände als auch der prognostizierte Flächenbedarf müssen vor dem Hintergrund dieser Entwicklung stets hinterfragt und ggf. angepasst werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>In diese Richtung geht auch die erste Forderung des Volksbegehrens „Rettet Brandenburg“; schießt dabei aber völlig über das Ziel hinaus. Danach sollen die Abstände von Windenergieanlagen das 10-fache der Gesamthöhe der Anlage zu jeglicher Wohnbebauung betragen (10-H-Rege­lung). Diese Forderung kollidiert in ihrer Qualität aber mit der Anforderung des Bun­desverwaltungsgerichts der Windenergie „substantiell Raum zu schaffen“ und ist auch nicht mit den Zielen der Energiestrategie 2030 vereinbar.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Für eine weiterhin erfolgreiche Energiewende ist die Neueinrichtung oder das Repowering mit höheren Windenergieanlagen, die proportional eine deutlich höhere Auslastung vorweisen können, notwendig. Jedoch würde sich bei einer Windenergieanlagenhöhe von 175 Metern und einem durch die 10-H-Regelung verbundenen Abstand von 1.750 Metern der Suchraum auf 1,5 % der Landesfläche reduzieren. Dieser Suchraum müsste dann noch nach anderen Ausschlusskriterien, wie Schutzgebiete, Tierökologische Abstandskriterien usw. eingeengt werden. Das würde letztlich dazu führen, dass keine einzige moderne Windenergieanlage mehr in Brandenburg errichtet werden könnte.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Realisierung der 10-H-Regelung würde im Endeffekt zu einer Verlängerung der äußerst klimaschädlichen Braunkohleförderung führen und auch damit den Klimaschutzzielen entgegenstehen. Zum Schutzgut Mensch gehören die unmittelbar von der Nähe von Windenergieanlagen Betroffenen, zugleich aber auch die vom Klimawandel Betroffenen. Daher müssen wir die 10-H-Forderung ablehnen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die zweite Forderung des Volksbegehrens, Waldgebiete grundsätzlich von der Bebauung mit Windkraftanlagen auszuschließen, löst den Zielkonflikt zwischen Klimaschutz und Naturschutz allein zugunsten des Naturschutzes. Leider wird von Teilen der Initiator*innen der menschengemachte Klimawandel geleugnet und Braunkohle protegiert. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Brandenburg sind der Überzeugung, dass sowohl der Schutz des Klimas als auch der Biologischen Vielfalt von hohem gesellschaftlichen Interesse sind und Lösungen gefunden werden müssen, die mög­lichst mit beiden Zielen verträglich sind.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sollen deshalb strukturreiche Wälder geschützt, Windenergieanlagen in monotonen Kiefernforsten ohne Schutzstatus jedoch möglich sein. Um die dort jagenden Fledermäuse nicht zu schädigen, ist über den Baumwipfeln ein Mindestabstand von 30 Metern zum Rotor vorzusehen. Wenn sich ein zusätzlicher Schutz als notwendig erweist, können auch zeitweise Abschaltungen an­geord­net werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Also: Klimaschutz, Naturschutz und Rücksicht auf die von den Anlagen betroffenen Menschen müssen gleichberechtigt abgewogen werden. Keines dieser Ziele darf über dem anderen stehen.</p></div></div><h2>Begründung</h2>]]></description>
                        <pubDate>Sat, 16 Apr 2016 13:19:00 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>D 3 (R4): Lasst die Sau raus –  das Volksbegehren gegen Massentierhaltung war nur der Anfang</title>
                        <link>https://ldkbrandenburg2016.antragsgruen.de/ldkbrandenburg2016/Lasst_die_Sau_raus___das_Volksbegehren_gegen_Massentierhaltung_war_nu-45523</link>
                        <author>Landesvorstand (beschlossen am: 15.04.2016)</author>
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                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>„Gute Landwirtschaft heißt für uns: Hochwertige Lebensmittel naturverträglich erzeugen, Tiere ihren Bedürfnissen entsprechend halten, unsere Kulturlandschaft pflegen und die biologische Vielfalt schützen! Gute Landwirtschaft bedeutet aber auch: Unternehmerische Freiheit, fair bezahlte Arbeitsplätze und faire Preise für die Produkte.“<br>
(Landtagswahlprogramm Bündnis 90/Die Grünen 2014)<br><br>
Bündnis 90/Die Grünen Brandenburg sagen Danke – den 104.000 Bürgerinnen und Bürgern, die das „Volksbegehren gegen Massentierhaltung“ unterzeichnet haben, den zahlreichen Initiativen für eine andere Landwirtschaft im Land, den vielen ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer, und allen grünen Mitgliedern, die diesen Erfolg mit unzähligen Stunden Engagement möglich gemacht haben.<br><br>
Gemeinsam mit dem Volksbegehren haben wir richtig Bewegung ins Land gebracht: Von Elbe-Elster bis zur Prignitz wurde in den letzten Jahren über die Würde von Tieren, die Arbeits- und Produktionsbedingungen in den Landwirtschaft, die Preise und den Wert von Lebensmitteln, über das richtige Maß an Antibiotika-Einsatz, über das Mitspracherecht der Gesellschaft an moderner Landwirtschaft und vieles mehr diskutiert und gerungen.<br><br>
Das Aktionsbündnis Agrarwende Berlin-Brandenburg hat nach intensiver Debatte entschieden, das mit den Koalitionsfraktionen ausgehandelte Ergebnis anzunehmen. Einen Volksentscheid wird es somit nicht mehr geben. Das Bündnis hat damit insbesondere die Erarbeitung eines <strong>Landestierschutzplanes</strong> (spätestens 2019 kein Kupieren von Schnäbeln und Schwänzen mehr, Reduzierung Antibiotika), einE LandestierschutzbeauftragtEr, einen Filtererlass für große Schweinemastställe (ab 10.000 Mastschweinen) und eine erste Verbesserung der Förderpolitik erkämpft. Das <strong>Tierschutzverbandsklagerecht, eines der Hauptanliegen des Volksbegehrens konnte damit noch nicht durchgesetzt werden.</strong><br><br>
Zudem ist gegenüber der SPD Skepsis angesagt: Beim erfolgreichen Volksbegehren für ein Nachtflugverbot mussten die Bürgerinnen und Bürger leidvolle Erfahrungen sammeln. Unsere Aufgabe als Bündnis 90/Die Grünen besteht jetzt darin, darüber zu wachen, dass die Versprechungen auch wirklich eingehalten werden.<br><br>
Auch wenn der Anfang für mehr Tierrechte und (zaghaft) eine andere Agrarpolitik in Brandenburg gemacht ist: Das bisher Erreichte ist noch Lange nicht maximaler Tierschutz, noch lange nicht faire Landwirtschaft. Es stellt einen Kompromiss des Aktionsbündnis mit einer in Agrarfragen nahezu unbeweglichen und auf industrielle Großproduktion fixierte SPD da. Was rechtlich, praktisch und politisch beim Tierschutz möglich ist, zeigen die grün-mitregierten Bundesländern – mit Verbandsklagerechten, deutlich höheren Ansprüchen bei der Förderpolitik und Engagement der Regiergung für bäuerliche Strukturen. In Brandenburg aber können auch weiterhin Mega-Ställe gebaut (und gefördert) werden, ein wesentliches Ziel des Volksbegehrens bleibt also auch weiter auf unserer Agenda. Auch weiterhin ist die Rettung von Tieren im Brandfall fast nirgends möglich, sind lange Tiertransporte zu weit entfernten Schlachthöfen an der Tagesordnung, bleiben ohne das Verbandsklagerecht Tierschutzverstöße von Behörden ohne Folgen, ist Stall- statt Weidehaltung bei Rindern der Regelfall und folgt die Agrarpolitik in Brandenburg dem Ideal „Wachse oder Weiche“ und ist auf die Billigpreise des Weltmarkts ausgerichtet, die viele Landwirte in den Ruin treiben.<br><br>
Gemeinsam mit dem Aktionsbündnis Agrarwende sagen wir deshalb: Das Volksbegehren war nur ein Anfang. Wir Bündnisgrüne streiten im Landtag, in den Kreistagen, Gemeindeparlamenten weiter für eine gute Landwirtschaft. Echten Tierschutz gibt es nur mit Grün!</p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Erfolgt mündlich.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Fri, 15 Apr 2016 17:50:00 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>D 2 (R 1): Mehr Mut zum Miteinander! Mehr für die Aufnahme und die Integration der Geflüchteten in Brandenburg tun!</title>
                        <link>https://ldkbrandenburg2016.antragsgruen.de/ldkbrandenburg2016/Mehr_Mut_zum_Miteinander_Mehr_fuer_die_Aufnahme_und_die_Integration_de-39151</link>
                        <author>Landesvorstand (beschlossen am: 15.04.2016)</author>
                        <guid>https://ldkbrandenburg2016.antragsgruen.de/ldkbrandenburg2016/Mehr_Mut_zum_Miteinander_Mehr_fuer_die_Aufnahme_und_die_Integration_de-39151</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Täglich erreichen uns Bilder von den katastrophalen Bedingungen der Menschen auf der Flucht. Seit die Balkanroute dicht ist, bewegen uns besonders die Bilder aus Idomeni. Hier sind mehr als Zehntausend Geflüchtete aus Syrien, Irak, Afghanistan und anderen Ländern, darunter vierzig Prozent Kinder, gestrandet. Der Brandenburger AFD-Vorsitzende Alexander Gauland und Bundesinnenminister Thomas de Maizière fordern, wegzuschauen, „sich nicht von Kinderaugen erpressen zu lassen“ oder „harte Bilder auszuhalten“. Manche freuen sich über die gesunkene Zahl an Geflüchteten in Deutschland, aber klar ist auch: Die Flüchtlingszahlen sind nicht zurückgegangen, es kommen lediglich weniger in Deutschland an! Das ist Politik nach der Maßgabe „Aus den Augen - aus dem Sinn!“. Wir meinen dagegen: Da können und wollen wir nicht wegschauen!</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>In Brandenburg ist die Belegungsquote der Unterkünfte inzwischen deutlich unter 50% gesunken. Wir haben also die Kapazitäten, einen Teil der Menschen aus Idomeni aufzunehmen. Dabei muss die Landesregierung auch nicht auf die Bundesregierung warten. Über ein Landesaufnahmekontingent sollte Brandenburg besonders Schutzbedürftige Menschen aufnehmen, ähnlich wie Baden-Württemberg das mit Blick auf Jesidinnen getan hat. Ebenso fordern wir, dass Engagement von BrandenburgerInnen, die SyrerInnen im Rahmen einer Verpflichtungserklärung zu uns in Sicherheit bringen, dadurch zu unterstützen, dass diese Bürgschaft mit Erhalt des Aufenthaltsstatus oder zumindest wie in Thüringen nach fünf Jahren erlischt. Wir sehen in der Aufnahme und Integration von Geflüchteten nicht vorrangig Risiken, sondern auch Chancen für Brandenburg und Deutschland.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der gerade am EU-Parlament vorbei geschlossene Deal mit der Türkei hebelt die Genfer Flüchtlingskonvention aus und muss sofort ausgesetzt werden. Nach diesem zynischen Deal gibt es nur eine legale Einreise für Geflüchtete, wenn es vorher andere irregulär mit Schlauchbooten versucht haben, aufgegriffen wurden und im Austausch wieder abgeschoben werden. In Griechenland werden Menschen, die gerade Terror und Krieg entkommen sind, unter katastrophalen Bedingungen in den nun umfunktionierten sogenannten „Hot Spots“ ohne Rechtsschutz eingesperrt. Diese Abschiebelager widersprechen dem internationalen Flüchtlingsschutz und europäischen Grundrechten.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Für die Aufnahme der Flüchtlinge sind alle europäischen Länder verantwortlich. Wir Bündnisgrüne wehren uns entschieden gegen die Errichtung einer „Festung Europa“ und treten für eine gerechte Verteilung innerhalb Europas ein. Solange diese aber nicht erreicht ist, sind wir auch bereit, einseitig Schutzsuchende bei uns aufzunehmen. Eine geplante Reform des Europäischen Asylrechts darf nicht zu einer Absenkung der Standards nach unten führen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Wir Brandenburger Bündnisgrüne stehen auch der Aufnahme von Geflüchteten aus Berlin offen gegenüber. Dabei wollen wir im Gegensatz zur Landesregierung auch anerkannte Asylbewerber*innen und Flüchtlinge mit Bleibeperspektive aufnehmen und in unseren Kommunen dauerhaft ansiedeln.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Aufgabe, die Geflüchteten in unser Land zu integrieren, ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe von hoher Relevanz. Das gerade im Landtag verabschiedete Landesaufnahmegesetz regelt nur die Erstaufnahme bis zur Anerkennung der Geflüchteten und bleibt weit hinter unseren Erwartungen zurück. Ungelöst bleiben daher bis heute viele Probleme nach dem Übergang der anerkannten Asylbewerber*innen und Flüchtlinge aus dem Regelkreis des Asylbewerberleistungsgesetzes in das SGB II. Wir fordern ein „Willkommensinfrastrukturgesetz“, in dem es um mehr geht, als den Geflüchteten ein notdürftiges Dach über dem Kopf anzubieten. Eine partizipative Gesellschaft respektiert nicht nur die Bedürfnisse von Geflüchteten oder Asylbewerber*innen mit Bleibeperspektive. Über diese wird oft erst nach jahrelangen Verfahren entschieden. Deswegen wollen wir Chancen für alle schaffen, und uns dabei am persönlichen Bedarf der Menschen mit Migrationshintergrund und ihrem rechtlichen Status orientieren. Es geht um Betreuungs- und unabhängige Beratungsangebote, es geht um Gewährleistung von Kita- und Schulplätzen, es geht um die Ausweitung der Schulpflicht über das 16. Lebensjahr hinaus um jungen Flüchtlingen den nachträglichen Erwerb von Schulabschlüssen zu ermöglichen, es geht um qualifizierte Deutschkurse und die vereinfachte Anerkennung von Berufsabschlüssen, es geht um Modulare Aus- und Weiterbildungsangebote, es geht darum die Kommunen von den Kosten der Unterbringung weitestgehend zu entlasten und nicht zuletzt die Absicherung von zivilgesellschaftlichen Willkommensinitiativen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Gründung des „Bündnis für Brandenburg“ haben wir von Anfang an unterstützt. Doch es braucht mehr als bloße Symbolik. Die engagierte Arbeit gegen Rechts von „Tolerantes Brandenburg“ ist in diesen Zeiten wichtiger denn je und darf durch die Zusammenlegung mit dem Bündnis keinesfalls eingeschränkt werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Wir fordern: Brandenburg muss mehr für die Aufnahme und Integration tun.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Wir fordern: Mehr Mut zum Miteinander!</p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Erfolgt mündlich</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Fri, 15 Apr 2016 17:29:00 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>D1 (V11): Barrierefreiheit im ÖPNV ab 2022 sicherstellen – Straßenbahnen nicht aufs Abstellgleis rollen lassen</title>
                        <link>https://ldkbrandenburg2016.antragsgruen.de/ldkbrandenburg2016/Barrierefreiheit_im_OePNV_ab_2022_sicherstellen__Strassenbahnen_nicht_a-33598</link>
                        <author>KV Frankfurt (Oder (beschlossen am: 19.03.2016)</author>
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                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Bündnis 90/Die Grünen stehen für eine Politik, die den Umweltverbund in allen Landesteilen stärken und ausbauen will, denn ein starker und leistungsfähiger ÖPNV ist für eine hohe Lebensqualität in den Städten und Gemeinden unverzichtbar und ein wichtiger Baustein für die Verkehrswende und zur Einhaltung der Klimaziele. Auch unter sich ändernden Rahmenbedingungen und Anforderungen muss der ÖPNV im Land Brandenburg weiterentwickelt und ausgebaut werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Wir fordern deshalb die Landesregierung auf, mehr Anstrengungen zu unternehmen, dass die Anforderungen zur Schaffung vollständiger Barrierefreiheit im ÖPNV ab 2022 gewährleistet werden kann und dabei die besonders umweltfreundlichen Verkehrsmittel Straßenbahn und O-Bus nicht unter die Räder kommen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Zusammen mit den Kommunen als Aufgabenträger für den ÖPNV und den Nahverkehrsunternehmen muss die Landesregierung alle Möglichkeiten unterstützen, die UN-Konvention zur Schaffung vollständiger Barrierefreiheit im ÖPNV umzusetzen. Dies gilt insb. für die Städte und Gemeinden, in denen Straßenbahnen verkehren und diese das Rückgrat des örtlichen ÖPNV bilden, da hier durch die hohen Investitionskosten für neue Straßenbahnen und die im Vergleich zu Bussen lange Lebensdauer der Straßenbahnen besondere Finanzierungserfordernisse entstehen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Da das Land Brandenburg eines der wenigen Bundesländer ist, das die Erneuerung des Straßenbahnfuhrparks nicht mit eigenen Landesmitteln unterstützt, steht das Land hier in einer besonderen Pflicht, seine Verkehrspolitik zu überprüfen, damit auch die Straßenbahn im Land Brandenburg weiterhin Zukunft hat. Die bündnisgrüne Landtagsfraktion wird gebeten sich diesbezüglich entsprechend zu engagieren und darauf einzuwirken, dass eine zukunftsfähige Verkehrspolitik mit dem Verkehrsträger Straßenbahn und O-Bus in Brandenburg eine Chance hat.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Ein attraktiver ÖPNV hat dort besonders gute Voraussetzungen, wo Straßenbahnen das Rückgrat des ÖPNV darstellen, denn Straßenbahnen sind für die Nutzer*innen wesentlich attraktiver, schneller und komfortabler. Sie sind ein seit Jahrzehnten funktionierendes System von E-Mobilität und unverzichtbar für die kommunalen Anstrengungen zur Luftreinhaltung und Lärmminderung. Ihre Infragestellung oder Rückbau wäre ein großer verkehrspolitischer Rückschritt. Nicht umsonst bedauern insb. westdeutsche Städte, die ihre Straßenbahnen in den 60er und 70er Jahren abgeschafft haben diesen Schritt und wird europaweit mittlerweile von einer Renaissance der Straßenbahn gesprochen.</p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Begründung der Dringlichkeit</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>In den nächsten Wochen sind Diskussionen über die Aufstellung des nächsten Doppelhaushalts 2017/2018 zu erwarten. Deshalb ist es notwendig, frühzeitig Druck auf die Landesregierung zu machen, damit das Thema der Zukunft der Straßenbahnen und O-Busse als etablierte leistungsstarke und nachhaltige Verkehrsträger im Land Brandenburg nicht unter die Räder kommt. Diese Verkehrsträger sind seit Jahrzehnten ein Beispiel für funktionierende E-Mobilität, die nicht aufs Spiel gesetzt werden darf.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Fri, 08 Apr 2016 11:47:00 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>V9: Für mehr Autonomie und Mitbestimmung in der Brandenburger Justiz</title>
                        <link>https://ldkbrandenburg2016.antragsgruen.de/ldkbrandenburg2016/Fuer_mehr_Autonomie_und_Mitbestimmung_in_der_Brandenburger_Justiz-4364</link>
                        <author>LAG Demokratie und Recht (beschlossen am: 18.03.2016)</author>
                        <guid>https://ldkbrandenburg2016.antragsgruen.de/ldkbrandenburg2016/Fuer_mehr_Autonomie_und_Mitbestimmung_in_der_Brandenburger_Justiz-4364</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Bündnis 90/Die Grünen wollen die derzeit laufende Evaluation des Brandenburgischen Richtergesetzes (BbgRiG) nutzen, um die richterliche Selbstverwaltung und damit die verfassungsrechtlich garantierte Unabhängigkeit der Justiz zu stärken. Dazu fordern wir:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>1. Mehr Mitbestimmungsrechte</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der Richterrat, die Personalvertretung der Richterinnen und Richter, soll eine vorbehaltlose, uneingeschränkte Mitbestimmung bei allen personellen, sozialen, organisatorischen und sonstigen innerdienstlichen Maßnahmen erhalten (§§ 41- 42 Bbg RiG). Dabei kann das schleswig-holsteinische Gesetz Modell stehen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>2. Eine echte Wahl im Richterwahlausschuss</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Bei der Ernennung, Versetzung und Beförderung von Richterinnen und Richtern entscheidet der zuständige Richterwahlausschuss bisher in der Praxis lediglich über einen Vorschlag des Justizministeriums. Er sollte die Möglichkeit haben, eine echte Auswahlentscheidung zwischen mehreren, gleich geeigneten Bewerbungen treffen zu können. Auch hier bietet sich die Vorschrift aus Schleswig Holstein als Modell an. Danach soll der Personalvorschlag des Ministeriums drei Bewerberinnen und Bewerber enthalten und mindestens eine Frau berücksichtigen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>3. Beteiligung auch im Streitfall</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Kommt es zu einem Konflikt zwischen Ministerium und Richterrat, entscheidet nach der aktuellen Regelung im Richtergesetz das Ministerium als oberste Dienstbehörde endgültig. Die Projektgruppe „Richterliche Selbstverwaltung“ des Ministeriums hatte 2010 bereits vorgeschlagen, für diese Fälle ein Einigungsverfahren einzuführen, um so die Rechte der Richterinnen und Richter zu stärken. Dies unterstützen wir ausdrücklich.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>4. Evaluation des Richtergesetzes auch in Zukunft alle fünf Jahre</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der laufende Diskurs über das Richtergesetz und eine autonome Justiz haben umfangreiche Stellungnahmen und wertvolle Erkenntnisse hervorgebracht. Die Online-Befragung und die Diskussion mit den Richterinnen, Richtern, Staatsanwältinnen und Staatsanwälten waren sinnvoll und fruchtbar. Dies sollte unbedingt fortgeführt werden, wir fordern eine regelmäßige Evaluation im Abstand von 5 Jahren und einen weiteren Diskurs über die Frage der Autonomie der Justiz.</p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Für uns Bündnisgrüne gibt es gleich zwei gute Gründe, eine gute Überarbeitung des Richtergesetzes zu fordern:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>1. Wir wollen die Unabhängigkeit der Justiz vom Justizministerium stärken, sie ist der Kern der Rechtsstaatlichkeit. Schon 2010 hat sich die in Brandenburg eingerichtete Projektgruppe „Richterliche Selbstverwaltung“ für mehr Autonomie der Justiz ausgesprochen. Nun liegen erneut sinnvolle und konkrete Vorschläge für eine organisatorische Stärkung dieser Unabhängigkeit vor, die natürlich nur einen Teilbereich umfassen. Wir Bündnisgrüne werden auch weiterhin den Diskurs vorantreiben und die Regierung zu Taten drängen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>2. Das Beispiel könnte demokratisch Schule machen: Wir selbst haben in unserem Landtagswahlprogramm 2014 gefordert: „Wir wollen, dass Gesetze und Verordnungen regelmäßig darauf geprüft werden, ob sie noch in die Zeit passen und erforderlich sind. Damit können wir unser Landesrecht für alle verständlicher machen, Bürokratie abbauen und die Gerichte entlasten. Wir wollen, dass das Land hierfür einen Vorschlag zur Umsetzung von Verfallsdaten und Berichtspflichten für Rechtsvorschriften erarbeitet.“</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Das Brandenburgische Richtergesetz (BbgRiG), welches für alle Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte neben Personalfragen auch und vor allem ihre Mitwirkungsrechte und Vertretungsfragen regelt, sieht nun als eines von nur wenigen Gesetzen in Brandenburg eine solche Evaluation vor. Es muss vom Landtag bis zum 30.April 2016 überprüft werden, und in der Zwischenzeit ist „ein öffentlich zu führender Diskurs über die Frage der Selbstverwaltung oder einer Autonomie der Justiz sowie ihre Überlegungen zu einer weiteren Reform des Richterdienstrechts zu führen.“</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Eigentlich also ein Paradebeispiel. Und in der Tat wurden – allerdings erst sehr spät und auch auf Druck der Richterinnen und Richter sowie uns Grünen alle Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte befragt, zudem führte der Rechtsausschuss eine Anhörung durch. Dabei gab es auch eine erfreulich hohe Zahl an konkreten Verbesserungsvorschlägen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Das Richtergesetz könnte ein also wegweisend für die Erstellung und Überarbeitung von Gesetzen sein. Was hierfür noch fehlt: Die Landesregierung lässt den Prozess bisher auf Sparflamme laufen, außerdem drohen wichtige Reformvorschläge kein Gehör zu finden. Wir wollen Druck machen, damit die Evaluation des Richtergesetzes ein Vorbild wird für die Art der Gesetzgebung im 21. Jahrhundert.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Sat, 19 Mar 2016 10:27:00 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>V10: Einsetzung einer Arbeitsgruppe zur Wasser- und Abwasserpolitik</title>
                        <link>https://ldkbrandenburg2016.antragsgruen.de/ldkbrandenburg2016/Einsetzung_einer_Arbeitsgruppe_zur_Wasser-_und_Abwasserpolitik-21212</link>
                        <author>Heinz-Herwig Mascher (KV Oberhavel) Elke Seidel (KV PM) Ruth Wagner Sabine Albrecht (KV TF) Sabine Freund (KV LDS) Andreas Rieger (KV LDS) Heiner Klemp (KV OHV) Rainer Still (KV PR) Sascha Meier (KV UM) Stefan Brandes (KV LOS) Thomas von Gizycki (KV OHV) Ulrich Peschel (KV PM)</author>
                        <guid>https://ldkbrandenburg2016.antragsgruen.de/ldkbrandenburg2016/Einsetzung_einer_Arbeitsgruppe_zur_Wasser-_und_Abwasserpolitik-21212</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der Landesvorstand wird beauftragt, eine Arbeitsgruppe zur Erarbeitung einer Wasser- und Abwasserpolitischen Leitlinie zu erarbeiten. Diese Leitlinie soll enthalten</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>1. Eine Vision für eine nachhaltige, sozial veträgliche und kostendeckende Wasser- und Abwasserpolitik im Lande</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>2. Eine Zusammenstellung notwendiger Gesetzesänderungen, um einen möglichst sparsamen Wasserverbrauch und Wasserkreisläufe zu ermöglichen</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>3. Einen Kriterienkatalog zur Evaluation der Abwasserverbände und -betriebe</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>4. Stellungnahmen zu</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>- Anschlußzwang und Kleinkläranlagen<br>
- Wasserverbrauch in der Landwirtschaft<br>
- Finanzierung der Wasser- und Bodenverbände (z.B. Beitragsdifferenzierung nach Bodennutzung)<br>
- Möglichkeiten des Rück- oder Umbaus unrentabler Netze und Großkläranlagen (z.B. bei Reparatur-/Erneuerungsbedarf)<br>
- Neue Technologien des Wassersparens (soweit bekannt)</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>5. Handlungsempfehlungen für kommunale Entscheidungsträger</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>In der Arbeitsgruppe sollten neben einem Vertreter des LaVo und der Fraktion die LAG Ökologie/Tierschutz, Kommunales und Landwirtschaft (bei Interesse weitere LAG) und Basismitglieder vertreten sein in der Weise, dass alle Regionen mit spezifischen Problemen (z.B. Lausitz - Bergbaufolgen, Havelland - steigender Grundwasserstand, sowie Speckgürtel und ländlicher Raum) vertreten sind.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Leitlinien sollen Eingang in die Kommunal- und Landeswahlprogramme finden, daher sollten sie spätestens Ende 2017 vorliegen. Bei Bedarf können einzelne Bausteine, wenn abgearbeitet, auch bereits vorher bekannt gemacht werden.</p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Erfolgt mündlich</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Sat, 19 Mar 2016 10:00:00 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>S9:  Antragsberechtigung LPR und LDK</title>
                        <link>https://ldkbrandenburg2016.antragsgruen.de/ldkbrandenburg2016/Aenderung_der_Satzung__Antragsberechtigung_LPR-55446</link>
                        <author>AG Innerparteiliche Demokratie; Clemens Rostock (KV Oberhavel), Sonja Karas (KV Oberhavel), Till Heyer-Stuffer (KV Potsdam), Marie Schäffer (KV Potsdam), Yvonne Plaul (KV Potsdam-Mittelmark), Heiko Kohl (KV Havelland), Heinz-Herwig Mascher (KV Oberhavel), Mechthild Rünger (KV Potsdam), Sahra Damus (KV Frankfurt/Oder), Simon Zunk (KV Uckermark) </author>
                        <guid>https://ldkbrandenburg2016.antragsgruen.de/ldkbrandenburg2016/Aenderung_der_Satzung__Antragsberechtigung_LPR-55446</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>In § 10 Abs. 8 Satz 2 der Satzung des Landesverbandes werden die Worte</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>„drei Mitglieder des Landesverbandes gemeinsam“</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>ersetzt durch:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>„zehn Mitglieder des Landesverbandes gemeinsam“</p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Der LPR kann genauso inhaltliche Beschlüsse fassen wie die LDK. Eine geringere Anforderung ist aus der Geschichte des LPR erklärbar, aber deswegen heute nicht mehr zeitgemäß.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Sat, 19 Mar 2016 09:40:00 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>S12: Urabstimmungsordnung</title>
                        <link>https://ldkbrandenburg2016.antragsgruen.de/ldkbrandenburg2016/Aenderung_der_Satzung_Urabstimmungsordnung-6380</link>
                        <author>AG Innerparteiliche Demokratie; Clemens Rostock (KV Oberhavel), Sonja Karas (KV Oberhavel), Till Heyer-Stuffer (KV Potsdam), Marie Schäffer (KV Potsdam), Yvonne Plaul (KV Potsdam-Mittelmark), Heiko Kohl (KV Havelland), Heinz-Herwig Mascher (KV Oberhavel), Mechthild Rünger (KV Potsdam), Sahra Damus (KV Frankfurt/Oder), Simon Zunk (KV Uckermark) </author>
                        <guid>https://ldkbrandenburg2016.antragsgruen.de/ldkbrandenburg2016/Aenderung_der_Satzung_Urabstimmungsordnung-6380</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Urabstimmungsordnung</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>§ 1 Einleitung</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(1) Eine Urabstimmungsinitiative muss folgende Bestandteile enthalten:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>- Antragstext</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>- Anschrift von zwei Vertrauensperspnen (Initiator*innen)</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>- Name, Anschrift, Kreisverband, Unterschrift von 10 Prozent der Mitglieder von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Landesverband Brandenburg zum 31.12. des Vorjahres lt. Prüfungsbericht des Wirtschaftsprüfungsinstituts</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(2) Der Urabstimmungsinitiative von Kreisverbänden ist zusätzlich ein von dem/der ProtokollführerIn unterzeichneter Protokollauszug der Versammlung, auf der die Unterstützung der Urabstimmungsinitiative durch den Gebietsverband beschlossen wurde, beizufügen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>§ 2 Antragstext</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(1) Der Antragstext muss eine Abstimmungsfrage enthalten, die mit ja, nein oder Enthaltung beantwortet werden kann. Suggestivfragen sind unzulässig. Für eine Urwahl nach § 19 Absatz (neu2 – s.o.) der Satzung gilt Paragraf 5.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(2) Urabstimmungsinitiativen, deren Umsetzung in die Autonomie der Kreisverbände eingreifen würden, deren Inhalte gegen das Parteiengesetz verstoßen sowie Urabstimmungsinitiativen zum Haushalt des Landesverbandes oder zu Einzelpositionen des Haushaltes sind unzulässig.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(3) Über eine mögliche Unzulässigkeit von Urabstimmungsinitiativen entscheidet das Landesschiedsgericht auf Antrag. Antragsberechtigt sind alle Organe der Bundespartei, der Landesverbände und der Kreisverbände</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>§ 3 Informationspflichten der Landesgeschäftsstelle</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(1) Über die Unterschriftensammlung zur Einleitung einer Urabstimmungsinitiative nach § 1 (1) UrabStO ist die Mitgliederbasis innerhalb von zwei Wochen nach Eingang des Antragsschreibens in der Landesgeschäftsstelle durch Versendung der Antragsschrift im Rahmen der regelmäßigen Verteiler zu informieren.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(2) Über die erfolgreiche Einleitung einer Urabstimmungsinitiative ist die Mitgliederbasis innerhalb von zwei Wochen nach Eingang der gemäß § 1 vorzulegenden Unterlagen über die Kreisverbände zu informieren.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>§ 4 Diskussionsphase</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(1) Zwei vom Landesvorstand benannte Mitglieder, die beiden Vertrauenspersonen Urabstimmungsinitiative und eine von beiden Seiten gemeinsam benannte Person erstellen einen Reader zu den Inhalten der Urabstimmungsinitiative. Der Reade soll nicht mehr als acht Din A-4 Seiten (gesetzt) umfassen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(2) Liegen mehrere Anträge zum selben Inhalt vor, so können die Reader mit Zustimmung der jeweiligen Vertrauenspersonen zusammengelegt werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(3) Der erstellte Reader ist innerhalb von 2 Wochen nach Erstellung digital allen Mitgliedern zur Verfügung zu stellen. Die Kreisverbände sind aufgefordert den Inhalt der Urabstimmungsinitiative auf ihren Mitgliederversammlungen zu behandeln.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(4) Bei einer Urabstimmung über einen Koalitionsvertrag wird dieser statt eines gesonderten Readers verschickt.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>§ 5 Urwahl</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(1) Ist der Gegenstand der Urabstimmungsinitiative eine Urwahl nach §19 Absatz (neu2 – s.o.) der Satzung, so können innerhalb von mindestens zwei Wochen nach Information der Kreisverbände gemäß § 3 Absatz 2 Bewerbungen auf die zu entscheidenden Positionen in Textform bei der Landesgeschäftsstelle eingereicht werden. Maßgeblich für die Einhaltung der Frist ist der Eingang bei der Landesgeschäftsstelle. Bewerben können sich alle Mitglieder, die ein Votum eines Kreisverbandes vorweisen können. Jeder Kreisverband kann maximal ein Votum für eine Person vergeben.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(2) Die eingegangenen Bewerbungen werden nach Bewerbungsschluss den Kreisverbänden in geeigneter Form zur Verfügung gestellt. Diese übernehmen die Weiterleitung an die Mitglieder.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(3) Sollten weniger oder genau so viele Bewerbungen eingehen, wie zu besetzende Positionen vorhanden sind, findet eine Urwahl nicht statt.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>§ 6 Durchführung der Urabstimmung</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(1) Es ist ein Stichtag für die Ermittlung der stimmberechtigten Mitglieder festzulegen. Dieser muss spätestens zwei Wochen vor der Versendung der Urabstimmungsunterlagen liegen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(2) Frühestens nach vier Wochen und spätestens sechs Wochen nach Aussendung der Reader an die Kreisverbände sind die Urabstimmungsunterlagen an die stimmberechtigten Mitglieder zu versenden. Bei Urabstimmungen über einen Koalitionsvertrag können davon abweichend die Urabstimmungsunterlagen gemeinsam mit dem Koalitionsvertrag versandt werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(3) Jedes stimmberechtigte Mitglied erhält Urabstimmungsunterlagen mit folgendem Inhalt:- Abstimmungsformular/Wahlzettel,- Persönliche Versicherung</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(4) Das Abstimmungsformular sowie die ausgefüllte persönliche Versicherung sind bis zum Einsendeschluss zurück zu senden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(5) Die Eingangsfrist für den Abstimmungsbrief ist im Regelfall auf einen Zeitpunkt zwischen drei und sechs Wochen nach Absendung der Urabstimmungsunterlagen an die Mitglieder festzulegen. Bei Urabstimmungen über einen Koalitionsvertrag, kann die Eingangsfrist davon abweichend auf zehn Werktage festgelegt werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(6) Die Kosten des Versendens der Abstimmungsunterlagen trägt der Landesverband.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>§ 7 Abstimmungsverfahren</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(1) Über mehrere Urabstimmungsinitiativen kann gemeinsam abgestimmt werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(2) Steht nur eine Abstimmungsfrage zur Entscheidung, so ist sie positiv entschieden, wenn die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen auf Ja lautet.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(3) Stehen zwei oder mehr Abstimmungsfragen zur selben Thematik zur Entscheidung, so ist über jede Abstimmungsfrage einzeln mit Ja/Nein oder Enthaltung zu entscheiden. (Erhält mehr als eine Alternative eine Mehrheit der gültigen Stimmen, so gilt die Alternative als angenommen, die die meisten Ja-Stimmen erhält.) Erhält keine Alternative eine Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen, so sind alle Alternativen abgelehnt.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(4) Bei Urwahlen nach § 19 Absatz (neu2 – s.o.) ist über jede Position einzeln abzustimmen. Zunächst wird der Frauenplatz besetzt. Dabei kann jede/r Abstimmungsberechtigte die weiblichen Kandidierenden durch Nummerierung in eine Reihenfolge bringen. Die Zweitpräferenzen der Kandidierenden mit den wenigsten Erstpräferenzen werden auf die restlichen Kandidierenden verteilt. Der Vorgang wird so lange wiederholt, bis eine Kandidierende über die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen auf sich vereint. Anschließend wird der offene Platz besetzt. Dabei kann jede/r Abstimmungsberechtigte alle Kandidierenden durch Nummerierung in eine Reihenfolge bringen. Es folgt das gleiche Wahlverfahren wie für den Frauenplatz, wobei zunächst die Zweitpräferenzen der auf dem Frauenplatz gewählten Kandidatin verteilt werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>§ 8 Auszählung</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(1) Die Urabstimmung ist am 1. - 5. Tag nach dem festgelegten Einsendeschluss auszuzählen. Die Auszählung ist mitgliederöffentlich.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(2) Bei der Auszählung sind festzustellen:- die Zahl der versandten Urabstimmungsunterlagen,- die Zahl der zum Auszählungszeitpunkt fristgerecht zurückgelaufenen Urabstimmungsbriefe,- die Zahl der abgegebenen Abstimmungsformulare,- die Zahl der abgegebenen gültigen Abstimmungsformulare,- die Zahl der auf eine Urabstimmungsfrage entfallenen Ja-Stimmen, -Nein-Stimmen und Enthaltungen.- bei Urwahlen nach § 19 (neu2 –ä s.o.) der Satzung: die auf die jeweiligen BewerberInnen entfallenen Erstpräferenzen sowie die Verteilung der weiteren Präferenzen in den weiteren Auszählungsrunden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(3) Abstimmungsformulare, denen keine gültige, unterschriebene eidesstattliche Erklärung beigefügt ist, sind ungültig. Enthaltungen sind gültige Stimmen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(4) Das Ergebnis der Urabstimmung ist nach Abschluss der Auszählung unverzüglich zu veröffentlichen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Urabstimmungsunterlagen können zwei Monate nach Veröffentlichung des Ergebnisses vernichtet werden. Die Auszählung und das Ergebnis sind in geeigneter Form zu dokumentieren.</p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>In §19 Absatz 7 heißt es, dass der Landesverband sich eine Urabstimmungsordnung geben soll. Dem kommen wir hiermit nach. Die Regelungen sind zu großen Teilen aus der Bundesordnung übernommen, allerdings die Fristen auf Brandenburg angepasst.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Sat, 19 Mar 2016 09:38:00 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>S13 NEU: Koalitionsverhandlungen</title>
                        <link>https://ldkbrandenburg2016.antragsgruen.de/ldkbrandenburg2016/Aenderung_der_Satzung_9_und_10_-56174</link>
                        <author>AG Innerparteiliche Demokratie; Clemens Rostock (KV Oberhavel), Sonja Karas (KV Oberhavel), Till Heyer-Stuffer (KV Potsdam), Marie Schäffer (KV Potsdam), Yvonne Plaul (KV Potsdam-Mittelmark), Heiko Kohl (KV Havelland), Heinz-Herwig Mascher (KV Oberhavel), Mechthild Rünger (KV Potsdam), Sahra Damus (KV Frankfurt/Oder), Simon Zunk (KV Uckermark) </author>
                        <guid>https://ldkbrandenburg2016.antragsgruen.de/ldkbrandenburg2016/Aenderung_der_Satzung_9_und_10_-56174</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>In die Satzung wird eingefügt</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Unter §9 (8) als neuer Punkt:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>- Über den Vorschlag des Landesvorstandes zur Besetzung von Regierungsämtern</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>in §10 (7) als zweiten Satz</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>„Er entscheidet ferner über die Aufnahme von Koalitionsverhandlungen und darüber, ob im Anschluss an diese eine LDK nach §9 (8) oder eine Urabstimmung nach §19 die Entscheidung über die Annahme eines möglichen Koalitionsvertrages treffen soll, sofern diese Entscheidungen nicht durch eine LDK getroffen werden.“</p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Aufgrund von Rückmeldungen haben wir als Antragsteller*innen folgende Korrekturen an S13 vorgenommen:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>In Zeile 3 wurde das Wort „Ministerämtern“ durch „Regierungsämtern“ ersetzt, um eine gegenderte Formulierung zu erhalten.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Außerdem wurde am Ende (Zeile 8) der Halbsatz „sofern diese Entscheidungen nicht durch eine LDK getroffen werden.“ ergänzt. Die ursprüngliche Formulierung von S13 hätte ausgeschlossen, dass in besonderen Situationen auch mal eine LDK über die Aufnahme von Koalitionsverhandlungen entscheiden kann. Dies wurde in der neuen Fassung (S13neu) durch den ergänzten Halbsatz behoben.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>......................................</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Bisher ist unklar wie Koalitionsverhandlungen aufgenommen werden und wie diese abgeschlossen werden. Durch diese Änderung soll sich folgende Reihenfolge ergeben:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Zunächst beauftragt der LPR die Aufnahme von Koalitionsverhandlungen. Er legt dann auch gleich fest, wie ein dabei möglicherweise entstehender Koalitionsvertrag abgestimmt wird – ob durch eine LDK oder durch eine Urabstimmung.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Gibt es als Ergebnis einen Koalitionsvertrag, schlägt der Landesvorstand die Besetzung der Minister*innenposten vor. Über diesen Vorschlag stimmt die LDK ab.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Sat, 19 Mar 2016 09:35:00 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>S10: Trennung Amt und Mandat</title>
                        <link>https://ldkbrandenburg2016.antragsgruen.de/ldkbrandenburg2016/Aenderung_der_Satzung__19-29758</link>
                        <author>AG Innerparteiliche Demokratie; Clemens Rostock (KV Oberhavel), Sonja Karas (KV Oberhavel), Till Heyer-Stuffer (KV Potsdam), Marie Schäffer (KV Potsdam), Yvonne Plaul (KV Potsdam-Mittelmark), Heiko Kohl (KV Havelland), Heinz-Herwig Mascher (KV Oberhavel), Mechthild Rünger (KV Potsdam), Sahra Damus (KV Frankfurt/Oder), Simon Zunk (KV Uckermark) </author>
                        <guid>https://ldkbrandenburg2016.antragsgruen.de/ldkbrandenburg2016/Aenderung_der_Satzung__19-29758</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>§ 14 (1)der Satzung wird folgendermaßen geändert:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(1) Mitglieder des Europaparlamentes, und Bundestags- und Landtagsabgeordnete sowie Mitglieder der Bundes- oder Landesregierung dürfen nicht Mitglied des Landesvorstandes sein.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Absatz 2 wird gestrichen.</p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Bisher dürfen Mitglieder des Landtages als Beisitzer*innen oder Schatzmeister*in im Landesvorstand sitzen. Wir wollen hier die Trennung von Amt und Mandat klarer herausstellen.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Sat, 19 Mar 2016 09:34:00 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>S15: Delegiertenschlüssel</title>
                        <link>https://ldkbrandenburg2016.antragsgruen.de/ldkbrandenburg2016/Aenderung_der_Satzung__9-15618</link>
                        <author>AG Innerparteiliche Demokratie; Clemens Rostock (KV Oberhavel), Sonja Karas (KV Oberhavel), Till Heyer-Stuffer (KV Potsdam), Marie Schäffer (KV Potsdam), Yvonne Plaul (KV Potsdam-Mittelmark), Heiko Kohl (KV Havelland), Heinz-Herwig Mascher (KV Oberhavel), Mechthild Rünger (KV Potsdam), Sahra Damus (KV Frankfurt/Oder), Simon Zunk (KV Uckermark) </author>
                        <guid>https://ldkbrandenburg2016.antragsgruen.de/ldkbrandenburg2016/Aenderung_der_Satzung__9-15618</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>§ 9 (4) Satz 1 sowie § 10 (3) der Satzung werden folgendermaßen ersetzt:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><span class="underline">Variante 1</span></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>§9 (4) Zur Ermittlung der Delegiertenzahl pro Kreisverband gilt folgendes Verfahren: Die Zahl der Mitglieder des Kreisverbandes wird mit 100 multipliziert. Das Ergebnis wird durch die Zahl der Mitglieder des Landesverbandes dividiert, wobei das Ergebnis zu einer vollen Zahl aufgerundet wird. Diese Zahl ist die jeweilige Delegiertenzahl, die aber in jedem Fall mindestens 2 betragen muss (Grundmandate).</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>§10 (3)Zur Ermittlung der Delegiertenzahl pro Kreisverband gilt folgendes Verfahren: Die Zahl der Mitglieder des Kreisverbandes wird mit 50 multipliziert. Das Ergebnis wird durch die Zahl der Mitglieder des Landesverbandes dividiert, wobei das Ergebnis zu einer vollen Zahl aufgerundet wird.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><span class="underline">Variante 2</span></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>§9 (4) Zur Ermittlung der Delegiertenzahl pro Kreisverband gilt folgendes Verfahren: Die Zahl der Mitglieder des Kreisverbandes wird mit 100 multipliziert. Das Ergebnis wird durch die Zahl der Mitglieder des Landesverbandes dividiert, wobei das Ergebnis zu einer vollen Zahl aufgerundet wird. Diese Zahl ist die jeweilige Delegiertenzahl, die aber in jedem Fall mindestens 3 betragen muss (Grundmandate).</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>In § 9 Absatz 5 wird die Delegiertenzahl der Grünen Jugend auf 3 erhöht.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>§10 (3)Zur Ermittlung der Delegiertenzahl pro Kreisverband gilt folgendes Verfahren: Die Zahl der Mitglieder des Kreisverbandes wird mit 33 multipliziert. Das Ergebnis wird durch die Zahl der Mitglieder des Landesverbandes dividiert, wobei das Ergebnis zu einer vollen Zahl aufgerundet wird.</p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Durch unser Mitgliederwachstum in den letzten Jahren sind unsere LDKen ebenfalls gewachsen. Bei einem weiteren Wachstum, bräuchten wir größere Hallen, die naturgemäß deutlich mehr Geld kosten. Durch die Neuregelung soll eine halbwegs feste Delegiertenzahl erreicht werden, die sich nur noch durch Rundungen etc. unterscheidet.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Bisher verfügt der Lavo über eigene Delegierte beim LPR und die anderen Delegierten sollen dem Kreisvorständen angehören. Im Sinne einer Basisorientierung, soll die Delegation zum LPR proportional dem der LDK angepasst werden und lediglich kleiner sein.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Variante A rechnet mit 100 für die LDK und 50 für den LPR, was durch die Delegierten für die Grüne Jugend, sowie dem Aufrunden in der Praxis zu 112 respektive 60 Delegierten führt. Grundmandate gäbe es bei der LDK 2 und beim LPR eines.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Variante B rechnet mit 100 für die LDK und 33 für den LPR. In diesem Fall würde es aufgrund der Proportionalität 1 Grundmandat beim LPR und 3 bei der LDK geben. Die Grüne Jugend dürfte dann auch 3 Delegierte senden. Das führt in der Praxis zu 117 Delegierten für die LDK und 44 Delegierten für den LPR.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Sat, 19 Mar 2016 09:32:00 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>S11: Neuenquote</title>
                        <link>https://ldkbrandenburg2016.antragsgruen.de/ldkbrandenburg2016/Aenderung_der_Satzung__14-4114</link>
                        <author>AG Innerparteiliche Demokratie; Clemens Rostock (KV Oberhavel), Sonja Karas (KV Oberhavel), Till Heyer-Stuffer (KV Potsdam), Marie Schäffer (KV Potsdam), Yvonne Plaul (KV Potsdam-Mittelmark), Heiko Kohl (KV Havelland), Heinz-Herwig Mascher (KV Oberhavel), Mechthild Rünger (KV Potsdam), Sahra Damus (KV Frankfurt/Oder), Simon Zunk (KV Uckermark) </author>
                        <guid>https://ldkbrandenburg2016.antragsgruen.de/ldkbrandenburg2016/Aenderung_der_Satzung__14-4114</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>In § 14 der Satzung wird folgender Absatz angefügt:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><span class="underline">Variante 1</span> (Beispiel Berlin)</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Bei der Aufstellung der Liste für die Landtags- und Bundestagswahlen ist das Wahlverfahren so zu gestalten, dass mindestens jeder dritte Listenplatz mit einer/m Kandidat*in besetzt wird, die/der noch nie einem Parlament (Landtag eines deutschen Landes, Bundestag, Europaparlament) angehört hat. Sollte keine solche Kandidat*in für den Platz kandidieren, entscheidet die Wahlversammlung über das weitere Vorgehen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><span class="underline">Variante 2</span> (Beispiel Niedersachsen)</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Bei der Aufstellung der Liste für die Landtags- und Bundestagswahlen ist das Wahlverfahren so zu gestalten, dass mindestens jeder dritte Listenplatz mit einer/m Kandidat*in besetzt wird, die/der noch nie dem zu wählenden Parlament angehört hat. Sollte keine solche Kandidat*in für den Platz kandidieren, entscheidet die Wahlversammlung über das weitere Vorgehen.</p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Bisher ist es unserem Landesverband gut gelungen, immer wieder neue Gesichter in die Parlamente zu entsenden. Die Neuenquote soll als Versicherung dienen, dass dies auch in Zukunft so bleibt.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Sat, 19 Mar 2016 09:30:00 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>S14: Urabstimmungsparagraf</title>
                        <link>https://ldkbrandenburg2016.antragsgruen.de/ldkbrandenburg2016/Aenderung_der_Satzung__19-39363</link>
                        <author>AG Innerparteiliche Demokratie; Clemens Rostock (KV Oberhavel), Sonja Karas (KV Oberhavel), Till Heyer-Stuffer (KV Potsdam), Marie Schäffer (KV Potsdam), Yvonne Plaul (KV Potsdam-Mittelmark), Heiko Kohl (KV Havelland), Heinz-Herwig Mascher (KV Oberhavel), Mechthild Rünger (KV Potsdam), Sahra Damus (KV Frankfurt/Oder), Simon Zunk (KV Uckermark) </author>
                        <guid>https://ldkbrandenburg2016.antragsgruen.de/ldkbrandenburg2016/Aenderung_der_Satzung__19-39363</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>§ 19 der Satzung wird folgender Maßen geändert:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>§ 19 Urabstimmung</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Absatz 3 wird neu gefasst und wir Absatz 1. Aus Absatz 1 wird Absatz 2, aus Absatz 2 wird Absatz 3:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Über alle Fragen der Politik von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Brandenburg, insbesondere der Programme und der Satzung, kann urabgestimmt werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Absatz 5 wird gestrichen. Aus Absatz 6 wird Absatz 5, aus Absatz 7 wird Absatz 6.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Zwei neue Absätze werden angefügt:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(7) Ein einmal urabgestimmter Inhalt kann erst nach Ablauf von 2 Jahren erneut Gegenstand eines Urabstimmungsverfahrens sein.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(8) Vor deren Wahl durch eine LDK kann eine nicht bindende Urwahl über die Landesvorsitzenden oder die ersten beiden Listenplätze einer Landesliste durchgeführt werden. Für die Durchführung gelten die Absätze 2, 4 und 5 dementsprechend. Die Mindestquotierung ist einzuhalten.</p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Bisher heißt es in der Satzung, dass nur über „grundsätzliche politische Fragen“ urabgestimmt werden darf. Da aber nicht klar ist, welches Gremium im Zweifel darüber entscheiden soll, was eine grundsätzliche Frage ist und was nicht, haben wir hier die Formulierung aus der Bundessatzung übernommen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Wenn wir die ebenfalls vorgeschlagene Urabstimmungsordnung beschließen, ist der bisherige Absatz 5 überflüssig und die Satzung kann an dieser Stelle verschlankt werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Der neue Absatz 7 soll verhindern, dass ständig über die gleiche Frage urabgestimmt wird. Es ist die gleiche Formulierung wie in der Bundessatzung.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Der neue Absatz 8 soll Urwahlen ermöglichen. Das Parteiengesetz und das Wahlgesetz schreiben allerdings vor, dass diese Positionen von einer LDK bestimmt werden. Die Urwahl ist damit förmlich nicht bindend. Sie soll nach den gleichen Regeln stattfinden, wie eine Urabstimmung.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Sat, 19 Mar 2016 09:26:00 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>V4: Zeitnahes Ende der Braunkohle erkämpfen – Unterstützung für vielfältigen Protest in der Lausitz!</title>
                        <link>https://ldkbrandenburg2016.antragsgruen.de/ldkbrandenburg2016/Zeitnahes_Ende_der_Braunkohle_erkaempfen__Unterstuetzung_fuer_vielfaeltig-5416</link>
                        <author>Grüne Jugend Brandenburg</author>
                        <guid>https://ldkbrandenburg2016.antragsgruen.de/ldkbrandenburg2016/Zeitnahes_Ende_der_Braunkohle_erkaempfen__Unterstuetzung_fuer_vielfaeltig-5416</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die brandenburgische Landesregierung hält immer noch an einer Fortschreibung der Braunkohle in Form der Erweiterung und des Neuaufschlusses von Tagebauten und geplanten Kraftwerksneubauten fest.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der Protest gegen die Braunkohle in der Lausitz ist spätestens seit der politischen Wende bunt und vielfältig. Bündnis 90/Die Grünen Brandenburg hat die verschiedenen Akteur*innen durchgehend unterstützt. Für viele Aktive ist die Partei eine politische Heimat geworden, auch weil wir nach dem Umfallen der Linken 2009 im rot-roten Koalitionsvertrag die einzige politisch glaubwürdige Kraft im Land sind, die für den schnellen Braunkohleausstieg kämpft.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Standen anfänglich vor allem Auswirkungen auf die lokalen Ökosysteme und der Erhalt der Heimat im Vordergrund der Bewegung, rückt erfreulicherweise auch die Klimaschädlichkeit der Braunkohle immer mehr in den Fokus.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Ende Gelände setzt mit der geplanten Besetzung eines Tagebaus in der Lausitz in der Pfingstzeit 2016 die Tradition des zivilen Ungehorsams fort, um auf die der Braunkohle immanenten Klimaungerechtigkeit aufmerksam zu machen. Ziviler Ungehorsam hat in der Umweltbewegung eine lange Tradition und ist einer der Grundpfeiler unserer Partei. Bündnis 90/die Grünen Brandenburg ist das Bekenntnis des Bündnisses zur absoluten Gewaltfreiheit im Rahmen der Aktionen besonders wichtig.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Aufgrund der Universalität des Klimawandels haben alle Menschen ein Recht, an zentralen Orten dieses Phänomens zu protestieren. Bündnis 90/Die Grünen Brandenburg begrüßt daher die neue Aktionsform von Ende Gelände in der Lausitz und ruft zu einer Teilnahme am begleitenden Lausitzcamp und Beteiligung an der Anti-Kohle-Demonstration am 14.05. auf.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Andere Protestformen gegen die Braunkohle, insbesondere die zahlreichen, vielfältigen, lokalen Bündnisse werden auch weiterhin unterstützt.</p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Spätestens seit den wegweisenden Signalen aus Paris im Herbst letzten Jahres ist für alle klar, dass Braunkohle keine Zukunft haben kann. Um seine Emissionsziele zu erreichen, muss Brandenburg sich in näherer Zukunft von der Braunkohle verabschieden. Eine Ausweisung weiterer Tagebauflächen oder gar die Planung von Kraftwerksneubauten kommt einer Realitätsverweigerung gleich.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Die Subventionierung von wenigen Industriearbeitsplätzen zum Preis von 64 % der Brandenburger CO<sub>2 </sub>Emissionen und indirekten Subventionen in Höhe von fast 300 Mio. € lassen den gepriesenen heimischen Energieträger auch volkswirtschaftlich fragwürdig erscheinen. Das schwindende Interesse der potentiellen Käufer von Vattenfalls Braunkohlensparte lassen tief blicken in den Ist-Zustand der Industrie.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Die SPD-geführten Landesregierungen haben schon mehrfach ein Ende der Braunkohle in Brandenburg zugesichert. Horno war aber nicht wie angekündigt das letzte Dorf, sondern der Höhepunkt einer neuen Welle der fossilen Expansion im wiedervereinten Deutschland, trotz spürbarer und alarmierender Folgen des globalen Klimawandels. Ein Ende ist auch aktuell nicht absehbar, die brandenburgische Landesregierung schiebt den endgültigen Kohleausstieg immer weiter vor sich her. Mit immer wieder neuen fragwürdigen Argumentationsmustern untermauert sie die Notwendigkeit der immer weiteren Fortschreibung. Seit einiger Zeit mit der angeblich nur durch Braunkohle zu gewährleisteten Versorgungssicherheit und durchgehend mit der Perspektivlosigkeit der Region ohne die Braunkohleförderung. Fakt ist, dass eine zeitnahe Abkehr von der Braunkohle möglich ist. Braunkohle ist keine Brückentechnologie. Zur Deckung von Nachfragespitzen brauchen wir eine flexible und emissionsarme Energieversorgungsinfrastruktur, wie kommunale Kraft-Wärme-gekoppelte Gaskraftwerke. Außerdem hatte die SPD mittlerweile mehr als 25 Jahre Zeit um ernsthaft einen Strukturwandel in der Lausitz anzuschieben. Passiert ist bis auf umfassende Lippenbekenntnisse bisher wenig.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>18.000 jährliche Tote in der EU, 64 % der brandenburgischen CO<sub>2</sub>-Emissionen, braune Spree, 136 Dörfer, 524 kg Quecksilber und 18.000 ha Sperrgebiet in der Lausitz gehen auf das Konto der Braunkohle. Wir könnten den Energieträger Braunkohle längst ohne Einschränkung unserer Lebensqualität im Boden lassen. Wir tun dies jedoch nicht, ungeachtet der unabsehbaren Folgen der Braunkohle für den weltweiten Klimawandel, und den Menschen die durch diese Energieform erkranken, sterben und ihre Heimat verlieren. Wir schränken bewusst und ohne Not die Würde vieler Menschen ein. Daher ist ein flächendeckender Protest der Zivilgesellschaft notwendiger als je zuvor!</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Sat, 19 Mar 2016 08:44:00 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>V6: Landfraß stoppen – Brandenburgs Naturschatz erhalten!</title>
                        <link>https://ldkbrandenburg2016.antragsgruen.de/ldkbrandenburg2016/Landfrass_stoppen__Brandenburgs_Naturschatz_erhalten-27236</link>
                        <author>Grüne Jugend Brandenburg</author>
                        <guid>https://ldkbrandenburg2016.antragsgruen.de/ldkbrandenburg2016/Landfrass_stoppen__Brandenburgs_Naturschatz_erhalten-27236</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Trotz sinkender Bevölkerungszahlen steigt in Brandenburg die Flächenversieglung weiter an. Das Land nimmt bundesweite Spitzenpositionen im Flächenverbrauch pro Kopf ein. Die Zeit für einen echten Strukturwandel ist überfällig. Naturschutzgebiete müssen konsequent ausgebaut, Naturräume erhalten und versiegelte Flächen renaturiert werden. Die Versiegelungsbilanz muss zeitnah ausgeglichen sein. In der Summe müssen genau so viele Flächen von wasser- und luftdichter Bedeckung befreit, wie neu verschlossen werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Deshalb fordert Bündnis90/Die Grünen Brandenburg von der Landesregierung:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>–Brandenburg muss bis 2025 eine ausgeglichene Bilanz bei der Versiegelung von Böden<br>
 haben.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>–Konsequenter Ausbau der Naturschutzgebiete Brandenburgs.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>–Erstellung eines langfristigen Planes zur Rückgabe anthropogen genutzter Flächen an die<br>
 Natur, welcher klare Zeitpunkte und verbindliche Zielsetzungen enthält.</p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Jede Region hat unterschiedliche Stärken und Herausforderungen. So hat Brandenburg weder die Einwohnerzahl Nordrhein-Westfalens noch die Wirtschaftsstärke Baden-Württembergs. Mit nur 83 Einwohner pro km² ist Brandenburg nach Mecklenburg-Vorpommern das am dünnsten besiedelte Bundesland. Auch in Sachen Industrie und Wirtschaftsstärke belegt das Bundesland die hinteren Plätze im bundesweiten Vergleich. Die SPD geführte Landesregierung nimmt sich diesen vermeintlichen Schwächen seit Jahren mit einem weder erfolgreichen noch nachhaltigen Wachstumskurs an. Die historischen Chancen und Potentiale, die Brandenburg mit seinen vielfältigen Naturräumen hat, wird dabei leider übersehen oder nur als für den Tourismus verwertbare Ressource betrachtet. Es ist höchste Zeit für einen nachhaltigen Strukturwandel und eine Wirtschaftspolitik, die die Lebensqualität der hier lebenden Menschen zur Maßgabe hat. Der demographische Wandel und die Landflucht junger Menschen sind große Herausforderungen. Sie bieten aber auch Chancen Brandenburg zu einem Bundesland mit lebendigen Zentren und vom Menschen verschonten Naturräumen zu machen. Eine weitere Ausbreitung unserer Siedlungen in die Peripherie stoppt mit Sicherheit nicht die Landflucht, sondern schafft mit ihrem Bedarf an Unterhalt für die aufgeblähte Infrastruktur eine Bürde für kommende Generationen. Eine nachhaltige Flächennutzung durch den Menschen bietet die einmalige Möglichkeit zu Erhaltung und Renaturierung von Naturräumen in Brandenburg. Deshalb muss auch die derzeitige Agrarpolitik konsequent in Bezug auf Nutzen für den Menschen und Kosten für die Natur hinterfragt werden. Wir fordern einen langfristigen Plan zur Rückgabe anthropogen genutzter Flächen an die Natur. Darüber hinaus müssen Naturräume konsequent unter Naturschutz gestellt werden, um sie für kommende Generationen zu erhalten.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Sat, 19 Mar 2016 08:41:00 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>V7: In Schulen auf das Leben und die Lebensrettung vorbereiten. </title>
                        <link>https://ldkbrandenburg2016.antragsgruen.de/ldkbrandenburg2016/In_Schulen_auf_das_Leben_und_die_Lebensrettung_vorbereiten__-7230</link>
                        <author>Grüne Jugend Brandenburg (beschlossen am: 12.03.2016)</author>
                        <guid>https://ldkbrandenburg2016.antragsgruen.de/ldkbrandenburg2016/In_Schulen_auf_das_Leben_und_die_Lebensrettung_vorbereiten__-7230</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Schulen sollen auf das Leben vorbereiten. Doch im Leben kann es auch vorkommen, dass in einer Notsituation anderen Menschen geholfen werden muss. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN BRANDENBURG setzt sich dafür ein, dass jede und jeder die notwendigen Kenntnisse hat, als Ersthelfer*in Leben retten zu können. Dabei kann gerade die Schule der Ort sein, um junge Menschen frühzeitig auf diesen Aspekt vorzubereiten. Denn Kinder und Jugendliche werden oft gerade auf dem Schulweg Opfer von (Verkehrs-)Unfällen. Während der Schulausschuss der Kultusministerkonferenz im Jahr 2014 Reanimation als Pflichtthema an Schulen empfohlen hat, findet sich diese Empfehlung im neuen Rahmenlehrplan des Landes Brandenburg jedoch mit keinem Wort wieder.BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN BRANDENBURG fordern daher, Erste-Hilfe-Kurse an Schulen verpflichtend einzuführen. In weiterführenden Schulen in Brandenburg muss in der Sekundarstufe I (7.-10. Klasse) ein Erste-Hilfe-Kurs im Rahmen von mindestens 8 Unterrichtsstunden bzw. einem Tag verpflichtend durchgeführt werden. In der Sekundarstufe II soll dieses Wissen zudem aufgefrischt werden. Um den Unterrichtsausfall gering zu halten, kann diese Schulung beispielsweise auch aneinem gesonderten Projekttag geschehen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Auffrischungskurse für Erwachsene kostenlos anbieten</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Es reicht jedoch nicht aus, nur Jugendliche zu Ersthelfer*innen auszubilden.Denn Kenntnisse, die über Jahre nicht angewandt werden, gehen verloren. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN BRANDENBURG fordern daher, dass Regelungen geschaffen werden, durch welche die Krankenkassen dazu verpflichtet werden, Erste-Hilfe-Kurse selbst anzubieten oder die Kosten hierfür zu übernehmen. Einige Kassen tun dies bereits. Teilnehmer*innen an Erste-Hilfe-Kursen können alternativ – auch dies wird von einigen Kassen bereits so gehandhabt – durch die Teilnahme bspw. Rabatte im gleichen Wert zu ihren Beiträgenerhalten. Denn durch gut ausgebildete Ersthelfer*innen können nicht nur Menschenleben gerettet werden, es reduzieren sich auch die Kosten für die Krankenkassen.</p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Kenntnisse zur Ersten Hilfe sind elementar, wenn es darum geht, in einer Notsituation zu helfen. Es kommt immer wieder vor, dass diese Kenntnisse Leben retten oder eben Leben hätten retten können. Denn den größten Einfluss auf eine Verbesserung der Überlebensquote in Notfällen haben Ersthelferinnen und Ersthelfer.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Laut Statistik muss jede*r vierte in Deutschland damit rechnen, einmal im Leben auf Erste Hilfe angewiesen zu sein. In 80 % der Fälle findet jedoch keine Hilfeleistung statt. Im Vergleich ist in Deutschland die Quote der Wiederbelebung durch Ersthelfer daher enorm niedrig (Skandinavien 40 bis 70 Prozent, USA 40 bis 50 Prozent, Deutschland 10 bis 20 Prozent).</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Dies hängt auch mit der Angst davor zusammen, etwas falsch zu machen und der verletzten Person damit noch mehr Schaden zuzufügen. Diese Angst kann durch eine Erste-Hilfe-Ausbildung genommen werden. Doch ein Erste-Hilfe-Kurs ist nur in besonderen Umständen, wie zum Beispiel für den Führerscheinerwerb verpflichtend, was dazu führt, dass zunehmende Teile der Bevölkerung nie einen solchen Kurs besucht haben oder besuchen werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Die Effizienz einer flächendeckenden Erste-Hilfe-Ausbildung an Schulen ist dabei erwiesen: Nachdem Dänemark im Jahr 2005 mit dem Erste-Hilfe-Unterricht an Schulen begann, stieg die Wiederbelebungsrate innerhalb von fünf Jahren von 20 auf 45 Prozent.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Kindern und Jugendlichen wird oft wenig zugetraut. Doch sie sind lernbereit und überdurchschnittlich hilfsbereit. Meist fehlen jedoch praktische Erfahrungen in Erster Hilfe und unter Jugendlichen herrscht Unkenntnis zum Thema. Organisationen wie das Deutsche Rote Kreuz oder der Arbeiter-Samariter-Bund setzen sich seit langem dafür ein, dass Kenntnisse der Ersten Hilfe früh vermittelt werden. Kinder und Jugendliche können früh, fachgerecht und unter pädagogischer Anleitung lernen, wie sie ihren Mitmenschen, ihren Mitschülerinnen und Mitschülern, ihren Freundinnen und Freunden helfen können.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Durch einen Erste-Hilfe Kurs wird zudem das Selbstbewusstsein der Kinder und Jugendlichen gefördert, das Verantwortungsbewusstsein gestärkt und die Angst, etwas falsch zu machen, schwindet.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Sat, 19 Mar 2016 01:53:00 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>V8: Gestaltungsbeiräte für die Städte und Gemeinden im Land Brandenburg</title>
                        <link>https://ldkbrandenburg2016.antragsgruen.de/ldkbrandenburg2016/Gestaltungsbeiraete_fuer_die_Staedte_und_Gemeinden_im_Land_Brandenburg-27122</link>
                        <author>KV Brandenburg a.d.H (beschlossen am: 01.03.2016)</author>
                        <guid>https://ldkbrandenburg2016.antragsgruen.de/ldkbrandenburg2016/Gestaltungsbeiraete_fuer_die_Staedte_und_Gemeinden_im_Land_Brandenburg-27122</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Eine gute zeitgemäße, städtebauliche, architektonische und landschaftsplanerische Entwicklung stärkt die Ortsidentität, hilft, ein modernes Heimatgefühl zu etablieren und wirkt sich positiv auf die gesamte Lebensqualität einer Stadt oder eines Dorfes aus. Wesentlich für eine solche nachhaltige Entwicklung unserer Städte und Dörfer ist eine gute Baukultur mit Beteiligung und Teilhabe an den Planungsprozessen. Aber nicht immer nehmen private wie öffentliche Bauherren diesen ganzheitlichen, am Wohle der Gemeinschaft orientierten Blick ein – sei es, dass sie andere Prioritäten setzen – sei es, dass es ihnen an Fachkompetenz mangelt oder an Ideen fehlt.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Klimaschonende, nachhaltige und schöne Gebäude brauchen ebenso wie lebenswerte Städte und Dörfer gute Planung von interessierten Bauherren. Viele Kommunen können die hierfür erforderliche Beratung oft nicht leisten. Unabhängige Gestaltungsbeiräte können hier helfen. Sie beraten Bauherren, Planer*innen, Stadtverordneten-versammlungen, Gemeindevertretungen und Verwaltungen individuell zu einzelnen Vorhaben wie z.B. einem Bebauungsplan, einer neuen KiTa, einer Straßensanierung oder einem umstrittenen privaten Bauvorhaben. Sie bringen externen Sachverstand, hilfreiche Sichtweisen und Anregungen für alle Beteiligten in die öffentliche Diskussion ein.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Mit Hilfe von Gestaltungsbeiräten wird die Kommunalpolitik mit den fachlichen Aspekten der Architektur, des Hoch- und Tiefbaus sowie der Stadt- und Landschaftsplanung verknüpft und konstruktiv in die Planungen und den Planungsdiskurs einbezogen. Durch die öffentliche Tagung der Gestaltungsräte bei Vorhaben öffentlicher Bauherren wird die Bürgerbeteiligung gestärkt. Der „Blick von außen“ im Sinne einer unabhängigen Beratung und Bewertung kann darüberhinaus wichtige Impulse geben und Auswege aus gelegentlich festgefahrenen Diskursen weisen. Dies hat Vorbildwirkung für private Bauherren. Ziel ist es, die Individualität unserer Dörfer und Städte zu bewahren und ihr baulich-räumliches Erscheinungsbild positiv weiterzuentwickeln.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Unsere Forderungen und Empfehlungen:</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Wir fordern die Möglichkeit der Einrichtung und Förderung von externen Gestaltungs-beiräten für die Städte und Dörfer Brandenburgs. Aufgabe der Gestaltungsbeiräte ist es, die Stadtverordnetenversammlungen, Gemeindevertretungen und die Verwaltungen bei ihren Entscheidungen und Beschlüssen in Fragen der Stadtentwicklung (Stadtplanung, Architektur, Verkehrskonzepte, Freiraumplanung) zu beraten.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Städte und Gemeinden sollen auf Grundlage eines Grundsatzbeschlusses der jeweiligen Gemeindevertretung oder Stadtverordnetenversammlung die Möglichkeit erhalten, für ausgewählte Vorhaben geeignete Fachkräfte anzufordern. Es wird empfohlen, dass die kommunalen Parlamente bzw. deren Ausschüsse für Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr mit ihren Verwaltungen eine Vereinbarung über Abläufe und Befugnisse im Beratungsprozess treffen. Hierzu soll das Land die Kommunen in geeigneter Weise unterstützen. Daneben sollen auch Planungswettbewerbe stärker gefördert werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Diese externen Gestaltungsbeiräte, bestehend aus 3-5 Fachleuten, tagen nach einem internen Vorgespräch öffentlich und unter Beteiligung der Öffentlichkeit. Je nach Umfang und Bedeutung der Vorhaben können pro Tag 2-4 Planungen behandelt werden. Die Auswahl der Beiräte erfolgt durch die kommunalen Verwaltungen, im Einvernehmen mit dem zuständigen Ausschuss, aus einem Pool von Menschen/Experten mit einer der Bauaufgabe entsprechenden Qualifikationen. Die Mitglieder der Gestaltungsbeiräte dürfen in dieser Region nicht selbst als Auftragnehmer planerisch tätig sein oder innerhalb eines bestimmten Zeitraumes werden, dies gewährleistet ihre Unabhängigkeit. Städten, die Beiräte mit der genannten Zielstellung, aber in anderer personeller Zusammensetzung und/oder mit anderem Procedere bereits installiert haben, steht die Möglichkeit offen, bei ihrer Verfahrensweise zu bleiben oder die externen Gestaltungsbeiräte zu berufen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die im Zuge des Beratungsverfahren dokumentierten Ergebnisse sind den zuständigen kommunalen Gremien vorzustellen. Durch diese zusätzliche und unabhängige fachliche Beratung unter Beteiligung der Öffentlichkeit wird die Entscheidungsfindung in den Ausschüssen, Stadtverordnetenversammlungen und Gemeindevertretungen versachlicht, bereichert und letztendlich gestärkt.</p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Auf dem LPR 2015 in Potsdam wurde ein umfangreicher Grundsatzbeschluss zur Baukultur im Land Brandenburg gefasst. Das Thema der Gestaltungsbeiräte wurde auf der bündnisgrünen Sommerkonferenz 2015 in einem sehr gut besuchten und aktiven Workshop von erfahrenen Gestaltungsbeirät*innen vorgestellt und diskutiert. Der vorliegende Antrag ist Ergebnis dieses auch in der LAG Baukultur fortgeführten Diskussionsprozesses. Die Stärkung von Ortsidentität und Denkmalpflege, die Förderung fachlicher Qualität sowie eine nachhaltige Entwicklung durch gute Baukultur und eine echte Öffentlichkeitsbeteiligung waren dabei die Kernanliegen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Der vorliegende Antrag zur Einrichtung von Gestaltungsbeiräten ist eine wichtige Konkretisierung, die den baukulturellen Diskurs stärker als bisher in den Landkreisen, in den Städten und Dörfern verankern soll. Es ist ein Schritt, die Individualität brandenburgischer Dörfer, Städte und Gemeinden zu erhalten. Dies eröffnet über die Arbeit in Bürgergruppen oder Gemeindevertretungen hinaus die Chance, die in der Fachwelt bereits verankerten Prinzipien einer nachhaltigen und klimaschonenden Entwicklung zu nutzen und in die Öffentlichkeit zu tragen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Ein Eingriff in die Planungshoheit der Kommunen, die Kompetenzen der Ausschüsse oder die Rechte und Pflichten der Bauaufsicht findet nicht statt.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Diese baukulturelle Aufgabe kann und muss vom Land in geeigneter Weise unterstützt werden, will es seinen Zielen in Bezug auf Bewahrung und Weiterentwicklung der brandenburgischen Natur- und Kulturlandschaften gerecht werden und seine Nachhaltigkeits- und Klimaziele ernsthaft verfolgen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Für die mobilen Gestaltungsbeiräte bietet sich folgende regionale Gliederung an:<br>
Region Nordost, bestehend aus den LandkreisenOder-Spree, Märkisch-Oderland, Barnim und Uckermark<br>
Region Nordwest, bestehend aus den LandkreisenOberhavel, Ostprignitz-Ruppin und Prignitz<br>
Region West, bestehend aus den LandkreisenHavelland, Potsdam-Mittelmark und Teltow-Fläming<br>
Region Süd, bestehend aus den LandkreisenDahme-Spreewald, Elbe-Elster, Oberspreewald Lausitz und Spree-Neiße<br>
Die kreisfreien Städte sollen über eigene Gestaltungsbeiräte verfügen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>In Stralsund, in Potsdam, in Regensburg und in vielen anderen Städten arbeiten diese Gestaltungsbeiräte schon seit Jahren mit grossem Erfolg und breiter Anerkennung. In Baden-Würtemberg wurde jetzt ein mobiler Gestaltungsbeirat eingerichtet, der auch kleineren Kommunen zur Verfügung steht. In Mecklenburg-Vorpommern gibt es vergleichbare Bestebungen. Im Jahr 2014 waren in ganz Deutschland 98 Gestaltungs-beiräte tätig. Wir wollen auch in Brandenburg derartige Beiräte für eine bessere Baukultur nicht nur in den Städten, sondern auch in den Dörfern der ländlichen Räume.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Die Bauministerkonferenz der Länder befasst sich derzeit mit diesem Thema, ebenso die Bundesstiftung Baukultur, die derzeit den Baukulturbericht 2016/17 mit dem Fokus Ländliche Räume für die Bundesregierung erarbeitet.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Die Wirtschaftlichkeit und der grosse gesellschaftliche Nutzen der Gestaltungsbeiräte hat sich durch zahlreiche positive Erfahrungen bei Pilotprojekten in Brandenburg (z.B. Neuruppin, Wusterhausen [Dosse]) und anderen Städten gezeigt.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Denn wie sagte schon Friedensreich Hundertwasser:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>&quot;Die scheinbaren Mehrkosten eines ökologisch gesunden Hauses oder eines menschlichen Hauses sind gar keine. Denn sie werden durch eine höhere Lebensqualität, durch eine höhere Wohnqualität und durch Glücklichsein amortisiert.&quot;</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Fri, 18 Mar 2016 18:44:00 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>V5: Berlin und Brandenburg gemeinsam für die Stammbahn</title>
                        <link>https://ldkbrandenburg2016.antragsgruen.de/ldkbrandenburg2016/Berlin_und_Brandenburg_gemeinsam_fuer_die_Stammbahn-57155</link>
                        <author>Kreisverband Potsdam (beschlossen am: 17.03.2016)</author>
                        <guid>https://ldkbrandenburg2016.antragsgruen.de/ldkbrandenburg2016/Berlin_und_Brandenburg_gemeinsam_fuer_die_Stammbahn-57155</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die LDK möge beschließen:<br>
Der Brandenburger Landesverband BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bekräftigt seinen im Jahr 2007 gefassten Beschluss zur Wiedererrichtung der Stammbahn. Wir wollen die Diskussion um den Landesnahverkehrsplan aktiv nutzen, um diese Wiedererrichtung voranzutreiben. Wir wollen den Berliner Landesverband überzeugen sich in Berlin für diese Verbindung stark zu machen. Die Brandenburger Landesregierung und den Berliner Senat fordern wir auf, zeitnah eine neue gemeinsame Nutzen-Kosten-Untersuchung zu erstellen, die das Projekt des Wiederaufbaus der Stammbahn im Rahmen einer länderübergreifenden Nahverkehrsplanung bewertet.</p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Zuerst sei hier aus dem Beschluss des Landesparteirates in Falkensee, vom 22. September 2007 &#039;&quot;Grünes Zielnetz Berlin-Umland 2020“ – Berlin und Brandenburg im Takt&#039; zitiert:<br><a href="http://gruene-brandenburg.de/userspace/BB/lv_brandenburg/beschluesse/2007/196641.gruenes_zielnetz_berlinumland_2020_berli.pdf">http://gruene-brandenburg.de/userspace/BB/lv_brandenburg/beschluesse/2007/196641.gruenes_zielnetz_berlinumland_2020_berli.pdf</a><br>
&quot;Die Reaktivierung der Potsdamer Stammbahn führt zu deutlich besseren Verbindungen für Potsdam, den südwestlichen Teil von Berlin und das weitere Umland. Der Potsdamer Platz in Berlin und der Potsdamer Hauptbahnhof wären jeweils in zwölf Minuten von Düppel-Kleinmachnow aus zu erreichen. Dadurch kann der insbesondere durch PendlerInnen zu den Potsdamer Hochschulen oft überfüllte RE1 zwischen Potsdam und Berlin-Hauptbahnhof entlastet werden. Zum anderen erhalten viele BerlinerInnen, die im Europarc Dreilinden arbeiten, ein attraktives Angebot, ihren Arbeitsplatz zu erreichen. Außerdem erhalten die Regionen an der Stettiner Bahn zwischen Gesundbrunnen und Eberswalde eine direkte Schienenverbindung zur Landeshauptstadt Potsdam.&quot;<br>
Die vor neun Jahren getroffenen Aussagen haben nach wie vor Gültigkeit.<br>
Und mittlerweile bewegt sich die Diskussion wieder. Die Deutsche Bahn steht einem Wiederaufbau sehr aufgeschlossen gegenüber - auch um eine Entlastungsstrecke für die nahezu ausgelastete Berliner Stadtbahn vom Großraum Potsdam und dem Berliner Südwesten zu haben. Der Berliner Senat will die Wirtschaftlichkeit eines Aufbaus prüfen lassen. Der Berliner Stadtentwicklungssenator Andreas Geisel (SPD) hält sie in zehn bis zwanzig Jahren für kapazitätsmäßig notwendig. Das Brandenburger Infrastrukturministerium zögert noch. Deshalb ist es jetzt wichtig, den politischen Druck zu erhöhen. Als Zeitraum vom politischen Beschluss bis zur Inbetriebnahme kann man von etwa 15 Jahren ausgehen. Lokale Gemeindevertretungen wie Kleinmachnow sprechen sich seit langem für eine Reaktivierung der Trasse aus. Auch die Potsdamer Stadtverordnetenversammlung hat jüngst auf Antrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ihr Bekenntnis dazu abgegeben. Im Dezember sagte die Brandenburger Verkehrsministerin Kathrin Schneider im zuständigen Ausschuss, gegenwärtig würden Korridoruntersuchungen im Raum Berlin-Brandenburg durchgeführt, die sämtliche Verkehrsträger - S-Bahn; Regionalbahn; Busse; Straßenbahnen; Stammbahn - beträfen. Anhand derer würde der Landesnahverkehrsplan überarbeitet. Die CDU spricht sich neuerdings nicht nur lokal, sondern auch auf Landesebene für eine Wiedergewinnung der Stammbahn aus. Die Linke hat schon länger eine positive Beschlusslage dazu. Es hängt also letztlich insbesondere am Willen der Brandenburger Sozialdemokratie, ob diese Nahverkehrslösung mittelfristige Chancen auf Realisierung hat. Der SPD Unterbezirk Potsdam-Mittelmark hat sich zumindest schon dafür ausgesprochen.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Fri, 18 Mar 2016 12:39:00 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>S8: Frist Jahreswechsel Erstattungen</title>
                        <link>https://ldkbrandenburg2016.antragsgruen.de/ldkbrandenburg2016/Aenderung_der_Erstattungsordnung-22336</link>
                        <author>Landesfinanzrat (beschlossen am: 18.03.2016)</author>
                        <guid>https://ldkbrandenburg2016.antragsgruen.de/ldkbrandenburg2016/Aenderung_der_Erstattungsordnung-22336</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Änderung der Erstattungsordnung E-Abrechnungsregelung Absatz 4</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Alle Kostenerstattungen, die nach dem <span class="strike">15.02.</span> 31.01. des Folgejahres geltend gemacht werden, sind nicht mehr erstattungsfähig. Kostenerstattungen, die zwischen dem 01.01. und <span class="strike">15.02</span>. 31.01. des Folgejahres geltend gemacht werden, werden erst im Jahr des Eingangs gebucht.</p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Seit dem Januar 2016 wird die Buchhaltung des Landesverbandes nicht mehr in der Bundesgeschäftsstelle vorgenommen sondern durch die Landesgeschäftsstelle selbst. In diesem Zusammenhang wurde ein Buchhaltungsvertrag mit der Bundesgeschäftsstelle geschlossen. Damit ist verbunden, dass der Jahresabschluss des Landesverbandes und der Grünen Jugend spätestens am 29.02. in der Bundesgeschäftsstelle vorliegen muss. Damit genügend Zeit ist die Jahresabschlüsse vorzubereiten, sollen Kostenerstattungen nur noch bis zum 31.01. erstattungsfähig sein.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Fri, 18 Mar 2016 12:21:00 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>S6: Abrechnung Strukturfonds</title>
                        <link>https://ldkbrandenburg2016.antragsgruen.de/ldkbrandenburg2016/Aenderung_der_Finanzordnung-3864</link>
                        <author>Landesfinanzrat (beschlossen am: 18.03.2016)</author>
                        <guid>https://ldkbrandenburg2016.antragsgruen.de/ldkbrandenburg2016/Aenderung_der_Finanzordnung-3864</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Einfügen neuer Spiegelstrich unter § 6 Absatz 3</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>„Nach Abschluss der Maßnahme ist innerhalb von 2 Monaten der Landesgeschäftsstelle eine Projektabrechnung vorzulegen, aus der ein Verwendungsnachweis der eingesetzten finanziellen Mittel hervorgeht. Bevor die aus dem Strukturfond gewährten Mittel herangezogen werden, ist der im Antrag angegebene Eigenanteil aufzubrauchen. Eventuelle Minderausgaben sind an den Strukturfond zurückzuführen.</p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Bisher regelt die Finanzordnung nur die ordnungsgemäße Antragstellung für Mittel aus dem Strukturfond. Eine Abrechnung der Projekte ist darin bisher nicht vorgesehen, auch gibt es keine Regelung darüber in welcher Reihenfolge die Mittel für ein Projekt aufzubrauchen sind. Dem wird mit diesem Änderungsantrag abgeholfen.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Fri, 18 Mar 2016 10:56:00 +0100</pubDate>
                    </item></channel></rss>