Veranstaltung: | 37. ORDENTLICHE LANDESDELEGIERTENKONFERENZ BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN BRANDENBURG, 16.04.2016, Wittenberge |
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Tagesordnungspunkt: | 2. Anträge |
Antragsteller*in: | Landesfinanzrat (dort beschlossen am: 18.03.2016) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 18.03.2016, 12:21 |
S8: Frist Jahreswechsel Erstattungen
Antragstext
Änderung der Erstattungsordnung E-Abrechnungsregelung Absatz 4
Alle Kostenerstattungen, die nach dem 15.02. 31.01. des Folgejahres geltend
gemacht werden, sind nicht mehr erstattungsfähig. Kostenerstattungen, die
zwischen dem 01.01. und 15.02. 31.01. des Folgejahres geltend gemacht werden,
werden erst im Jahr des Eingangs gebucht.
Begründung
Seit dem Januar 2016 wird die Buchhaltung des Landesverbandes nicht mehr in der Bundesgeschäftsstelle vorgenommen sondern durch die Landesgeschäftsstelle selbst. In diesem Zusammenhang wurde ein Buchhaltungsvertrag mit der Bundesgeschäftsstelle geschlossen. Damit ist verbunden, dass der Jahresabschluss des Landesverbandes und der Grünen Jugend spätestens am 29.02. in der Bundesgeschäftsstelle vorliegen muss. Damit genügend Zeit ist die Jahresabschlüsse vorzubereiten, sollen Kostenerstattungen nur noch bis zum 31.01. erstattungsfähig sein.
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