Veranstaltung: | 37. ORDENTLICHE LANDESDELEGIERTENKONFERENZ BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN BRANDENBURG, 16.04.2016, Wittenberge |
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Tagesordnungspunkt: | 2. Anträge |
Antragsteller*in: | Landesfinanzrat (dort beschlossen am: 18.03.2016) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 18.03.2016, 10:54 |
S7: Beschlussfassung Landesfinanzrat
Antragstext
Ergänzung und Neufassung § 12 Absatz 3 –Beschlussfassung des Landesfinanzrates,
Beschlüsse des Landesfinanzrates bedürfen der Zustimmung der Mehrheit der
stimmberechtigten Teilnehmer*innen, mindestens jedoch 9 Jastimmen. Die
Anwesenheit der Landesschatzmeister*in bzw. bei Verhinderung die der
Stellvertreter*in ist erforderlich.
Der Landesfinanzrat kann Beschlüsse per Email im Umlaufverfahren oder
fernmündlich im Rahmen einer Telefonkonferenz fassen. Für die Beschlussfassung
gelten analog die Regeln des Landesfinanzrates. Zusätzlich benötigen Beschlüsse
per Email einen Termin, bis zu dem die Abstimmung möglich ist, in der Regel 1
Woche. Bei Abweichung von dieser Frist muss darauf hingewiesen werden.
Begründung
Nach derzeitiger Satzung ist die Beschlussfähigkeit des Landesfinanzrates erst ab 11 anwesenden Mitgliedern des Landesfinanzrates gegeben. Aufgrund der persönlichen Situationen der Mitglieder wird das Quorum oft nicht erreicht. Beschlüsse müssen verschoben werden oder erhalten lediglich ein Votum. Zum anderen führt es dazu, dass relativ umstrittene Anträge mit einem Stimmenergebnis von 6 Ja und 5 Nein angenommen sind, aber weniger umstrittene Anträge mit 10 Ja und 0 Nein nicht angenommen werden können. Zudem ist unklar, wie Enthaltungen gezählt werden. Der Landesfinanzrat hat sich auf seiner Sitzung vom 26.01.2016 für diese Variante mehrheitlich entschieden.
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