Ohne die Änderung sind falsche Anreize gesetzt; nämlich (a) den Eigenanteil von vornherein möglichst niedrig anzusetzen und (b) nicht mehr sparsam zu verausgaben sobald die Eigenmittel aufgebraucht sind und jede Mehrausgabe dann ohnehin zu Lasten der Strukturfondsmittel geht. Der angesetzte Betrag von 50,00 Euro ist als Bagatellgrenze zu verstehen, damit der administrative Aufwand für die Rückbuchungen verhältnismäßig bleibt.
Antrag: | Abrechnung Strukturfonds |
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Antragsteller*in: | Robert Sperfeld |
Status: | Geprüft |
Eingereicht: | 08.04.2016, 20:55 |
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