Veranstaltung: | 37. ORDENTLICHE LANDESDELEGIERTENKONFERENZ BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN BRANDENBURG, 16.04.2016, Wittenberge |
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Tagesordnungspunkt: | 0. Tagesordnung |
Antragsteller*in: | KV Frankfurt (Oder) (dort beschlossen am: 19.03.2016) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 08.04.2016, 11:47 |
D1 (V11): Barrierefreiheit im ÖPNV ab 2022 sicherstellen – Straßenbahnen nicht aufs Abstellgleis rollen lassen
Antragstext
Bündnis 90/Die Grünen stehen für eine Politik, die den Umweltverbund in allen
Landesteilen stärken und ausbauen will, denn ein starker und leistungsfähiger
ÖPNV ist für eine hohe Lebensqualität in den Städten und Gemeinden unverzichtbar
und ein wichtiger Baustein für die Verkehrswende und zur Einhaltung der
Klimaziele. Auch unter sich ändernden Rahmenbedingungen und Anforderungen muss
der ÖPNV im Land Brandenburg weiterentwickelt und ausgebaut werden.
Wir fordern deshalb die Landesregierung auf, mehr Anstrengungen zu unternehmen,
dass die Anforderungen zur Schaffung vollständiger Barrierefreiheit im ÖPNV ab
2022 gewährleistet werden kann und dabei die besonders umweltfreundlichen
Verkehrsmittel Straßenbahn und O-Bus nicht unter die Räder kommen.
Zusammen mit den Kommunen als Aufgabenträger für den ÖPNV und den
Nahverkehrsunternehmen muss die Landesregierung alle Möglichkeiten unterstützen,
die UN-Konvention zur Schaffung vollständiger Barrierefreiheit im ÖPNV
umzusetzen. Dies gilt insb. für die Städte und Gemeinden, in denen Straßenbahnen
verkehren und diese das Rückgrat des örtlichen ÖPNV bilden, da hier durch die
hohen Investitionskosten für neue Straßenbahnen und die im Vergleich zu Bussen
lange Lebensdauer der Straßenbahnen besondere Finanzierungserfordernisse
entstehen.
Da das Land Brandenburg eines der wenigen Bundesländer ist, das die Erneuerung
des Straßenbahnfuhrparks nicht mit eigenen Landesmitteln unterstützt, steht das
Land hier in einer besonderen Pflicht, seine Verkehrspolitik zu überprüfen,
damit auch die Straßenbahn im Land Brandenburg weiterhin Zukunft hat. Die
bündnisgrüne Landtagsfraktion wird gebeten sich diesbezüglich entsprechend zu
engagieren und darauf einzuwirken, dass eine zukunftsfähige Verkehrspolitik mit
dem Verkehrsträger Straßenbahn und O-Bus in Brandenburg eine Chance hat.
Ein attraktiver ÖPNV hat dort besonders gute Voraussetzungen, wo Straßenbahnen
das Rückgrat des ÖPNV darstellen, denn Straßenbahnen sind für die Nutzer*innen
wesentlich attraktiver, schneller und komfortabler. Sie sind ein seit
Jahrzehnten funktionierendes System von E-Mobilität und unverzichtbar für die
kommunalen Anstrengungen zur Luftreinhaltung und Lärmminderung. Ihre
Infragestellung oder Rückbau wäre ein großer verkehrspolitischer Rückschritt.
Nicht umsonst bedauern insb. westdeutsche Städte, die ihre Straßenbahnen in den
60er und 70er Jahren abgeschafft haben diesen Schritt und wird europaweit
mittlerweile von einer Renaissance der Straßenbahn gesprochen.
Begründung
Begründung der Dringlichkeit
In den nächsten Wochen sind Diskussionen über die Aufstellung des nächsten Doppelhaushalts 2017/2018 zu erwarten. Deshalb ist es notwendig, frühzeitig Druck auf die Landesregierung zu machen, damit das Thema der Zukunft der Straßenbahnen und O-Busse als etablierte leistungsstarke und nachhaltige Verkehrsträger im Land Brandenburg nicht unter die Räder kommt. Diese Verkehrsträger sind seit Jahrzehnten ein Beispiel für funktionierende E-Mobilität, die nicht aufs Spiel gesetzt werden darf.
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