siehe Antrag V6 Landfraß stoppen – Brandenburgs Naturschatz erhalten!
| Antrag: | Eine Landesplanung für ganz Brandenburg und Berlin |
|---|---|
| Antragsteller*in: | Grüne Jugend Brandenburg (dort beschlossen am: 07.04.2016) |
| Status: | Geprüft |
| Angelegt: | 09.04.2016, 01:55 |
| Antrag: | Eine Landesplanung für ganz Brandenburg und Berlin |
|---|---|
| Antragsteller*in: | Grüne Jugend Brandenburg (dort beschlossen am: 07.04.2016) |
| Status: | Geprüft |
| Angelegt: | 09.04.2016, 01:55 |
zu stärken. Dem Fahrradverkehr ist die gleiche Aufmerksamkeit wie dem motorisierten Verkehren zu widmen. Projekten der Verkehrsmittel des Umweltverbundes ist genau die gleiche Fläche einzuräumen wie Straßenbauprojekten.
d) Die Region grüner machen – den Naturschatz für kommende Generationen bewahren
Es müssen verbindliche Maßgaben für die Entwicklung der Flächenversiegelung und der Naturräume getroffen werden. Durch konkrete zeitliche Zielsetzungen soll die Umsetzung überprüfbar gemacht werden. Bis 2025 muss in der Summe genau so viel Fläche von wasser- und luftdichter Bedeckung befreit werden, wie neu verschlossen wird. Der LEP muss einen langfristigen Plan zur Rückgabe anthropogen genutzter Flächen an die Natur enthalten, welcher klare Zeitpunkte und verbindliche Zielsetzungen enthält. Neben der Renaturierung von Flächen muss der politische und wirtschaftliche Zugriff auf so neu entstandene, sowie bestehende, Naturräume langfristig im Sinne von Ausbau und Schutz dieser Räume geregelt werden. Dafür bestehendes sinnvolles Werkzeug ist die konsequente Unterschutzstellung im Rahmen des Bundesnaturschutzgesetz und dem Brandenburgischen Naturschutzgesetz. Daher soll der LEP zudem verbindliche Vorgaben für die Steigerung des Anteils an Naturschutzgebieten und Landschaftsschutzgebieten an der Gesamtfläche enthalten. Ebenfalls muss auch die Ausweisung von dauerhaften Naturentwicklungsgebieten (Totalreservate) innerhalb der Naturschutzgebiete zunehmend erfolgen, um Naturräume ganz aus der wirtschaftlichen Nutzung zu nehmen.
Ebenfalls soll im LEP konkret dazu Stellung genommen werden, wie weitere im Brandenburgischen Naturschutzgesetz zum Schutz der Natur geschaffene Instrumente, wie die Ausweisung von Nationalparks, Naturparks und Biosphärenreservate zum Schutz von Naturräumen eingesetzt werden sollen. Dabei soll auch hier eine verbindliche Zusage im Sinne von Ausbau und Ausweitung von Naturräumen erfolgen.
Wo für einen fortschreitenden und langfristigen Naturschutz und die Raumrückführung an die Natur im Brandenburgischen Naturschutgesetz sinnvolle und schlagkräftige Instrumente fehlen, müssen solche im Rahmen des LEP geschaffen werden.
Eine Landesplanung für ganz Brandenburg und Berlin
Der Landesentwicklungsplan Berlin-Brandenburg (LEP B-B) wird derzeit von der
gemeinsamen Landesplanung evaluiert und neu aufgestellt. Im Mai 2016 soll ein
Vorentwurf des Landesentwicklungsplans für die Hauptstadtregion (LEP HR)
veröffentlicht werden. Eine Politik unter dem Motto “Stärken stärken” schwächt
in Wirklichkeit nur die Schwachen. Wir wollen, dass der LEP HR eine nachhaltige
Entwicklung des ganzen Landes ermöglicht, die gemeinsame Entwicklung
Brandenburgs und Berlins voranbringt und gute Lebensqualitäten in allen Räumen
des Landes fördert. Für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ist eine Landesplanung, die dieser
Aufgabe gerecht wird, nach folgenden übergeordneten Zielen und Grundsätzen
auszurichten:
1. Teilhabe und Beteiligung in allen Lebensbereichen ermöglichen
Die 9 Themenbereiche des LEP HR 1. Hauptstadtregion Berlin-Brandenburg, 2.
Wirtschaftliche Entwicklung, 3. Zentrale Orte, Daseinsvorsorge und Einzelhandel,
4. Kulturlandschaften, 5. Siedlungsentwicklung, 6. Freiraumentwicklung, 7.
Verkehrs- und Infrastrukturentwicklung, 8. Klima und Energie sowie 9.
Interkommunale und regionale Kooperation sind miteinander zu verschränken.
Konkurrierende Anforderungen und Zielkonzepte sind so gegenüberzustellen, dass
im Verfahren ein integrierter Lösungsansatz formuliert werden kann, der alle
Akteure und Betroffende ermutigt an der künftigen Entwicklung teilzuhaben. Die
hierfür erforderliche Unterstützung ist von der Landesregierung bereitzustellen.
2. Integrierte Planung für alle Räume entwickeln
Die Entwicklung im Berlin-Brandenburger Raum ist geprägt von einer Abspaltung
des Berliner Umlandes von den großflächigen ländlichen Räumen. Es besteht die
Gefahr, dass diese zu reinen Produktionsstätten der Metropole ohne eigene
Lebens- und Aufenthaltsqualität verkommen. Hieraus sind Konsequenzen zu ziehen
und grundsätzliche Lösungsansätze und -konzepte in integrierten,
gesamträumlichen Regionalplänen zu entwickeln. Die Braunkohlepläne können
folglich nicht vom übergeordneten LEP HR entkoppelt werden, sondern müssen
integraler Bestandteil des LEP HR werden. Die fachlich erforderliche und
sinnvolle Aufstellung von Teilregionalplänen allein, ohne Koordination mit den
anderen Themen, ist nicht zielführend.
3. Planungshoheit aller Kommunen umsetzen
Die verfasste Planungshoheit muss endlich Realität auch für kleine Kommunen
werden. Dazu sind die integrierten Regionalpläne dergestalt aufzustellen, dass
sie in Flächennutzungsplänen und verbindlichen Bauleitplanungen im Innen- und
Außenbereich tatsächlich konkretisiert werden können. Hierzu sind die regionalen
Planungsgemeinschaften von der Landesregierung in die Lage zu versetzen
integrierte Regionalpläne in angemessener Zeit rechtssicher aufzustellen. Ebenso
müssen alle Städte und Gemeinden in der Lage sein oder versetzt werden die Ihnen
zustehende Planungshoheit tatsächlich auszuüben und umzusetzen.
4. Unterschiede zwischen den ländlichen Regionen und dem Berliner Umland
beachten
Es sind, räumlich differenziert zwischen Berliner Umland und weiterem
Metropolenraum, Raumkategorien und Planungsinstrumente anzusetzen, die
einerseits der Bauleitplanung der Kommunen einen festen Rahmen geben und
andererseits den Verantwortungsgedanken für die Region in den Städten und
Gemeinden ermöglichen und befördern. Unsere Ansätze sind:
a) Ländliche Gestaltungsräume und Mittelbereiche als
Verantwortungsgemeinschaften
Die Wiedereinführung der Grundzentren im wachstumsorientierten Zentrale-Orte-
System ist nicht ausreichend. Echte interkommunale Zusammenarbeit ohne
Kanibalisierung durch die Mittelzentren soll durch Mittelbereiche ohne interne
Hierarchie erreicht werden. Wir wollen, wie in MV, eine Raumkategorie “Ländliche
Gestaltungsräume” oder vergleichbares im LEP HR festgelegen. Ziel ist eine echte
Teilhabe und Beteiligung der Dörfer und Ortsteile der Städte an der Entwicklung
der überwiegend ländliche geprägten Regionen.
b) Den Siedlungsstern des Berliner Umlandes in einem geeigneten Maßstab
definieren
Angesichts der verschäften Wachstumstenzenzen sind im Berliner Umland
verbindliche Planungsinstrumente einzuführen. Es ist eine breite
Auseinandersetzung der Stadt-Umland-Beziehungen und den damit verbundenen
Entwicklungen zu führen. Die Definition von Regionalparks war in früheren LEPen
sehr hilfreich, auch die Kommunalen Nachbarschaftsforen könnten mit Kompetenzen
gestärkt werden. Hierzu ist als erstes eine klare Definition des
Gestaltungsraumes Siedlung in einem grösseren Massstab erforderlich.
5. Den Flächenfrass stoppen, Natur- und Kulturlandschaften erhalten
Nicht nur die Ausbeutung der Lausitzer Braunkohle, sondern ebenso der
ungebremste Ausbau der Straßeninfrastruktur und der Wasserstraßen, auch jenseits
unstrittiger Bedarfe, sowie die planlose Zersiedelung unserer Landschaft
konterkarieren jede positive Entwicklung. Ohne Ergebnisse bei
Siedlungsentwicklung und Verkehr wird die Energiewende scheitern, der
Klimawandel nicht zu stoppen und Nachhaltigkeit nicht umsetzbar sein. Hierzu
müssen im LEP HR ambitionierte Ziele und Strategien verfolgt werden:
a) Mehr und bessere Innenentwicklung statt gedankenloser Flächeninanspruchnahme
Die Potenziale einer siedlungsverträglichen und qualitätsvollen Innenentwicklung
sind durch den Mangel an strategischer Stadt- und Raumentwicklung nicht
ausgeschöpft. Im LEP HR sind Ansätze zu entwickeln, die zu einer konsequenten
Hebung der Potenziale bebaubarer Flächen in den Innenbereichen unserer Städte
und Gemeinden führen.
b) Verkehre vermeiden und auf umweltverträgliche Verkehrsmittel verlagern
Eine umweltverträgliche Verkehrsentwicklung ist durch klare Schwerpunktsetzung
und vorausschauenden Vorrang des Ausbaus des Schienennetzes, auch für den
Güterverkehr, sowie die konsequente Vernetzung der Verkehrsmittel Bus und Bahn
zu stärken. Dem Fahrradverkehr ist die gleiche Aufmerksamkeit wie dem
motorisierten Verkehren zu widmen. Projekten der Verkehrsmittel des Umweltverbundes ist genau die gleiche Fläche einzuräumen wie Straßenbauprojekten.
c) Den Freiraumverbund stärken zum Schutz unserer Natur- und Kulturlandschaften
Es sind geeignete Werkzeuge zu entwickeln, die die Vielgestaltigkeit und damit
auch die vielfältigen Nutzungsmöglichkeiten unser Landschaften verträglich
sichern. So sind Landwirtschaftsflächen derzeit den unterschiedlichsten
Nutzungsbegehrlichkeiten schutzlos ausgeliefert. Eine raumordnende Vorsorge
unterstützt die optimalen und verträglichen Nutzungen, wie Naturschutz,
Ökolandbau oder ähnliches für die jeweiligen Standorte.
d) Die Region grüner machen – den Naturschatz für kommende Generationen bewahren
Es müssen verbindliche Maßgaben für die Entwicklung der Flächenversiegelung und der Naturräume getroffen werden. Durch konkrete zeitliche Zielsetzungen soll die Umsetzung überprüfbar gemacht werden. Bis 2025 muss in der Summe genau so viel Fläche von wasser- und luftdichter Bedeckung befreit werden, wie neu verschlossen wird. Der LEP muss einen langfristigen Plan zur Rückgabe anthropogen genutzter Flächen an die Natur enthalten, welcher klare Zeitpunkte und verbindliche Zielsetzungen enthält. Neben der Renaturierung von Flächen muss der politische und wirtschaftliche Zugriff auf so neu entstandene, sowie bestehende, Naturräume langfristig im Sinne von Ausbau und Schutz dieser Räume geregelt werden. Dafür bestehendes sinnvolles Werkzeug ist die konsequente Unterschutzstellung im Rahmen des Bundesnaturschutzgesetz und dem Brandenburgischen Naturschutzgesetz. Daher soll der LEP zudem verbindliche Vorgaben für die Steigerung des Anteils an Naturschutzgebieten und Landschaftsschutzgebieten an der Gesamtfläche enthalten. Ebenfalls muss auch die Ausweisung von dauerhaften Naturentwicklungsgebieten (Totalreservate) innerhalb der Naturschutzgebiete zunehmend erfolgen, um Naturräume ganz aus der wirtschaftlichen Nutzung zu nehmen.
Ebenfalls soll im LEP konkret dazu Stellung genommen werden, wie weitere im Brandenburgischen Naturschutzgesetz zum Schutz der Natur geschaffene Instrumente, wie die Ausweisung von Nationalparks, Naturparks und Biosphärenreservate zum Schutz von Naturräumen eingesetzt werden sollen. Dabei soll auch hier eine verbindliche Zusage im Sinne von Ausbau und Ausweitung von Naturräumen erfolgen.
Wo für einen fortschreitenden und langfristigen Naturschutz und die Raumrückführung an die Natur im Brandenburgischen Naturschutgesetz sinnvolle und schlagkräftige Instrumente fehlen, müssen solche im Rahmen des LEP geschaffen werden.
siehe Antrag V6 Landfraß stoppen – Brandenburgs Naturschatz erhalten!
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