Veranstaltung: | 37. ORDENTLICHE LANDESDELEGIERTENKONFERENZ BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN BRANDENBURG, 16.04.2016, Wittenberge |
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Tagesordnungspunkt: | 2. Anträge |
Antragsteller*in: | Landesvorstand (dort beschlossen am: 18.03.2016) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 18.03.2016, 08:58 |
V3: Eine Landesplanung für ganz Brandenburg und Berlin
Antragstext
Eine Landesplanung für ganz Brandenburg und Berlin
Der Landesentwicklungsplan Berlin-Brandenburg (LEP B-B) wird derzeit von der
gemeinsamen Landesplanung evaluiert und neu aufgestellt. Im Mai 2016 soll ein
Vorentwurf des Landesentwicklungsplans für die Hauptstadtregion (LEP HR)
veröffentlicht werden. Eine Politik unter dem Motto “Stärken stärken” schwächt
in Wirklichkeit nur die Schwachen. Wir wollen, dass der LEP HR eine nachhaltige
Entwicklung des ganzen Landes ermöglicht, die gemeinsame Entwicklung
Brandenburgs und Berlins voranbringt und gute Lebensqualitäten in allen Räumen
des Landes fördert. Für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ist eine Landesplanung, die dieser
Aufgabe gerecht wird, nach folgenden übergeordneten Zielen und Grundsätzen
auszurichten:
1. Teilhabe und Beteiligung in allen Lebensbereichen ermöglichen
Die 9 Themenbereiche des LEP HR 1. Hauptstadtregion Berlin-Brandenburg, 2.
Wirtschaftliche Entwicklung, 3. Zentrale Orte, Daseinsvorsorge und Einzelhandel,
4. Kulturlandschaften, 5. Siedlungsentwicklung, 6. Freiraumentwicklung, 7.
Verkehrs- und Infrastrukturentwicklung, 8. Klima und Energie sowie 9.
Interkommunale und regionale Kooperation sind miteinander zu verschränken.
Konkurrierende Anforderungen und Zielkonzepte sind so gegenüberzustellen, dass
im Verfahren ein integrierter Lösungsansatz formuliert werden kann, der alle
Akteure und Betroffende ermutigt an der künftigen Entwicklung teilzuhaben. Die
hierfür erforderliche Unterstützung ist von der Landesregierung bereitzustellen.
2. Integrierte Planung für alle Räume entwickeln
Die Entwicklung im Berlin-Brandenburger Raum ist geprägt von einer Abspaltung
des Berliner Umlandes von den großflächigen ländlichen Räumen. Es besteht die
Gefahr, dass diese zu reinen Produktionsstätten der Metropole ohne eigene
Lebens- und Aufenthaltsqualität verkommen. Hieraus sind Konsequenzen zu ziehen
und grundsätzliche Lösungsansätze und -konzepte in integrierten,
gesamträumlichen Regionalplänen zu entwickeln. Die Braunkohlepläne können
folglich nicht vom übergeordneten LEP HR entkoppelt werden, sondern müssen
integraler Bestandteil des LEP HR werden. Die fachlich erforderliche und
sinnvolle Aufstellung von Teilregionalplänen allein, ohne Koordination mit den
anderen Themen, ist nicht zielführend.
3. Planungshoheit aller Kommunen umsetzen
Die verfasste Planungshoheit muss endlich Realität auch für kleine Kommunen
werden. Dazu sind die integrierten Regionalpläne dergestalt aufzustellen, dass
sie in Flächennutzungsplänen und verbindlichen Bauleitplanungen im Innen- und
Außenbereich tatsächlich konkretisiert werden können. Hierzu sind die regionalen
Planungsgemeinschaften von der Landesregierung in die Lage zu versetzen
integrierte Regionalpläne in angemessener Zeit rechtssicher aufzustellen. Ebenso
müssen alle Städte und Gemeinden in der Lage sein oder versetzt werden die Ihnen
zustehende Planungshoheit tatsächlich auszuüben und umzusetzen.
4. Unterschiede zwischen den ländlichen Regionen und dem Berliner Umland
beachten
Es sind, räumlich differenziert zwischen Berliner Umland und weiterem
Metropolenraum, Raumkategorien und Planungsinstrumente anzusetzen, die
einerseits der Bauleitplanung der Kommunen einen festen Rahmen geben und
andererseits den Verantwortungsgedanken für die Region in den Städten und
Gemeinden ermöglichen und befördern. Unsere Ansätze sind:
a) Ländliche Gestaltungsräume und Mittelbereiche als
Verantwortungsgemeinschaften
Die Wiedereinführung der Grundzentren im wachstumsorientierten Zentrale-Orte-
System ist nicht ausreichend. Echte interkommunale Zusammenarbeit ohne
Kanibalisierung durch die Mittelzentren soll durch Mittelbereiche ohne interne
Hierarchie erreicht werden. Wir wollen, wie in MV, eine Raumkategorie “Ländliche
Gestaltungsräume” oder vergleichbares im LEP HR festgelegen. Ziel ist eine echte
Teilhabe und Beteiligung der Dörfer und Ortsteile der Städte an der Entwicklung
der überwiegend ländliche geprägten Regionen.
b) Den Siedlungsstern des Berliner Umlandes in einem geeigneten Maßstab
definieren
Angesichts der verschäften Wachstumstenzenzen sind im Berliner Umland
verbindliche Planungsinstrumente einzuführen. Es ist eine breite
Auseinandersetzung der Stadt-Umland-Beziehungen und den damit verbundenen
Entwicklungen zu führen. Die Definition von Regionalparks war in früheren LEPen
sehr hilfreich, auch die Kommunalen Nachbarschaftsforen könnten mit Kompetenzen
gestärkt werden. Hierzu ist als erstes eine klare Definition des
Gestaltungsraumes Siedlung in einem grösseren Massstab erforderlich.
5. Den Flächenfrass stoppen, Natur- und Kulturlandschaften erhalten
Nicht nur die Ausbeutung der Lausitzer Braunkohle, sondern ebenso der
ungebremste Ausbau der Straßeninfrastruktur und der Wasserstraßen, auch jenseits
unstrittiger Bedarfe, sowie die planlose Zersiedelung unserer Landschaft
konterkarieren jede positive Entwicklung. Ohne Ergebnisse bei
Siedlungsentwicklung und Verkehr wird die Energiewende scheitern, der
Klimawandel nicht zu stoppen und Nachhaltigkeit nicht umsetzbar sein. Hierzu
müssen im LEP HR ambitionierte Ziele und Strategien verfolgt werden:
a) Mehr und bessere Innenentwicklung statt gedankenloser Flächeninanspruchnahme
Die Potenziale einer siedlungsverträglichen und qualitätsvollen Innenentwicklung
sind durch den Mangel an strategischer Stadt- und Raumentwicklung nicht
ausgeschöpft. Im LEP HR sind Ansätze zu entwickeln, die zu einer konsequenten
Hebung der Potenziale bebaubarer Flächen in den Innenbereichen unserer Städte
und Gemeinden führen.
b) Verkehre vermeiden und auf umweltverträgliche Verkehrsmittel verlagern
Eine umweltverträgliche Verkehrsentwicklung ist durch klare Schwerpunktsetzung
und vorausschauenden Vorrang des Ausbaus des Schienennetzes, auch für den
Güterverkehr, sowie die konsequente Vernetzung der Verkehrsmittel Bus und Bahn
zu stärken. Dem Fahrradverkehr ist die gleiche Aufmerksamkeit wie dem
motorisierten Verkehren zu widmen.
c) Den Freiraumverbund stärken zum Schutz unserer Natur- und Kulturlandschaften
Es sind geeignete Werkzeuge zu entwickeln, die die Vielgestaltigkeit und damit
auch die vielfältigen Nutzungsmöglichkeiten unser Landschaften verträglich
sichern. So sind Landwirtschaftsflächen derzeit den unterschiedlichsten
Nutzungsbegehrlichkeiten schutzlos ausgeliefert. Eine raumordnende Vorsorge
unterstützt die optimalen und verträglichen Nutzungen, wie Naturschutz,
Ökolandbau oder ähnliches für die jeweiligen Standorte.
Begründung
Situation und Ausblick
Der Landesentwicklungsplan Berlin-Brandenburg (LEP B-B) droht durch die Gerichte endgültig für unwirksam erklärt zu werden. Er wird derzeit von der gemeinsamen Landesplanung evaluiert und neu aufgestellt. Zu den Zielen der gemeinsamen Landesplanung Berlin-Brandenburg ist bis jetzt wenig aus den Ministerien und Senatsabteilungen nach aussen gedrungen. Im Mai 2016 soll ein Vorentwurf des Landesentwicklungsplans für die Hauptstadtregion (LEP HR), dieser Name ist allerdings bekannt, veröffentlicht werden. Er soll im Maßstab 1:300.000 verfasst werden und Aussagen zu 9 Themenbereichen enthalten. Das wird also noch etwas gröber sein als der bisherige mit 1:250.000. Soviel bekannt ist sind keine differenzierteren Maßstäbe für den engeren Verflechtungsraum, das Berliner Umland geplant. Die Evaluierung ist abgeschlossen, die Beteiligung der Kommunen war allerdings qualitativ gering, die Beteiligungsquote lag offiziell bei ca. 60%, siehe Informationen. Zentrale Aussage der meisten Komunen war, dass der Wegfall der Grundzentren negativ beurteilt wurde. Ausgangspunkt für die letztendlich erfolgreichen Klagen gegen den LEP B-B (Landesentwicklungsplan Berlin-Brandenburg) war die Politik unter dem Motto “Stärken stärken”, die mit dem Wegfall der Definition von Grundzentren dazu führt, dass die Schwachen durch Abwanderung von Funktionen in die Mittelzentren noch weiter geschwächt werden. Wir brauchen aber eine Landesplanung, die ihrer Aufgabe dem ganzen Land eine gute Entwicklung zu ermöglichen gerecht wird. Nachhaltigkeit ernst nimmt und damit Lebensqualität schafft.
Daher ist eine grundsätzliche Revision der planerischen Festsetzungen sinnvoll. Aus der Perspektive der Reflexion über Aufgaben und Grenzen der Leistungsfähigkeit von Landesplanung, der fortschreitenden Entwicklung und Erfahrungen mit der Anwendung der bisherigen Regelungen, der wissenschaftlichen Diskussion und Präzisierung landesplanerischer Leitbilder ergeben sich übergeordnete Betrachtungen und Forderungen. Grundsätzlich erscheint das formulierte Instrumentarium der bisherigen Landesplanung sinnvoll – an einigen Stellen jedoch lückenhaft, inkonsistent und wenig funktional. In der bisherigen Planung gibt es sinnvolle, dysfunktionale und optimierbare Vorgaben. Die besondere Situation des Berlin-Brandenburger Raumes muss der Ausgangspunkt für einen erfolgreiche und breit akzeptierte Landesplanung werden. Die Lage ist geprägt durch eine stark konträre und sich weiter aufspaltende Entwicklungsdynamik zwischen der Metropole Berlin mit dem Umland („Speckgürtel“) und den großflächigen strukturschwachen Gegenden der Prignitz, der Uckermark, des Oderbruchs, des Flämings oder der Niederlausitz. Es zeigt sich an der zurückliegenden Entwicklung, dass die älteren Konzepte der Wachstumspoltheorie, die in der Wissenschaft seit längerem kritisch diskutiert werden, in der Tat in der Realität wohl nicht so wirken, wie idealiter konzipiert. Im Bild formuliert, scheinen Metropolräume eher ein begrenztes Gravitationsfeld zu besitzen; dagegen scheinen sich jedoch in den peripheren Regionen die Fliehkräfte zu verstärken. Diese ländlichen Räume haben als zunehmend reine Produktionsstätten für die Metropole (Massentierhaltung, Energieerzeugung, grossflächige Investoren-Landwirtschaft) immer weniger eigene Lebens- und Aufenthaltsqualität.
Vernetzung, Beteiligung, Teilhabe und Integration
Es ist die zentrale Aufgabe der Landesplanung aus dieser Kräftekonstellation reflektierte Konsequenzen zu ziehen. Dazu sollte sie ihre Aufgabe genau nehmen und exakt definieren: Raumbedeutsame Planungen und die räumliche Entwicklung und Funktionen von Gebieten nach übergeordneten Kriterien zu steuern. In der Landesplanung ist ein hierarchisches Steuerungsmoment implizit – die Ziele und Grundsätze einer Landesplanung verdrängen Festlegungen untergeordneter Konzepte. Umso präziser sind sie daher zu formulieren, denn die abstrakten übergeordneten Festsetzungen können lokale Entwicklungsdynamiken durch Steuerungsanliegen vor allem verhindern – quasi als „Verhinderungsplanung“. Das frustriert vor Ort, insbesondere in den Dörfern und kleinen Städten und Gemeinden. Dabei findet auch die Raumentwicklung nicht im luftleeren Raum statt – sie ist unmittelbar von konkreten ökonomischen Dynamiken und sozialen Praktiken abhängig. Insbesondere darf sie sich nicht nur einzelnen Teilbereichen widmen, sondern muss die Entwicklung als Ganzes im Auge haben. Sonst drohen Akzeptanz- und Rechtfertigungsdefizite. Vernetzung, Beteiligung und Teilhabe als zentrale Handlungsfelder der Politik und Gesellschaft des beginnenden 21.Jahrhunderts müssen in einem tragfähigen Plan als Querschnittsthema für alle Themenbereiche definiert werden. Das ist nur durch aktives Handeln, mit einer übergeordneten Zielkonzeption und geeigneten Umstzungsinstrumenten zu erreichen.
Das Konzept der „Stärken stärken“ ist in gleicher Weise ein top-down-Instrument, das zu keinem Impuls geführt hat, in der Fläche den “strukturschwachen” Raum zu stärken. Die Konzentration auf „leistungsfähige Strukturen“ impliziert die Vernachlässigung leistungsschwacher Strukturen – wie diskutiert, können sogenannte Abstrahl- oder Ausstrahlungseffekte in strukturschwachen schrumpfenden Räumen unter Beachtung der wissenschaftlichen Diskussion nicht erwartet werden. Fraglich ist vor allem auch nach welchen Kriterien „Leistungsfähigkeit“ definiert wurde, bzw. welcher Strukturbegriff verwendet wird. Anhand welcher nachvollziehbarer Kriterien ein Ort nun das Glück hatte Mittelzentrum zu sein, oder aus welchem Grund nicht, ist nicht nachvollziehbar und scheinbar nicht einheitlich angewandt – jedenfalls lässt sich der Eindruck einer gewissen Willkür nicht vermeiden. In der Diskussion der letzten Jahre hat genau dieser Punkt zu viel Unmut von Seiten der Kommunen geführt.
Eine reine „Ermöglichungsplanung“ ist wenig wirksam, wenn sie nicht auf realen Prozessen vor Ort fußt, die zu konkreten räumlichen Konsequenzen führt. Dieses Defizit hat auch einige Festsetzungen des LEP B-B bestimmt. So können die gewünschten „Verflechtungsbeziehungen“ oder „Verantwortungsgemeinschaften“ z.B. auf der Ebene der Mittelbereiche nicht von oben verordnet und erzwungen werden, sondern nur in Folge entsprechender funktionsfähiger Rahmenbedingungen vor Ort entstehen. All diese Defizite können nur durch eine teilhabende, beteiligende, alle Themenbereiche betreffende und vor allem wertschätzende übergeordnete Planungen, die die Entscheidungskompetenz und -fähigkeiten vor Ort fachlich und sachlich und stärkt sowie die unterschiedliche Interessen ausgleichend begleitet
Planungshoheit
Den Städten und Gemeinden steht als Gebietskörperschaften die Planungshoheit als verfassungsrechtliche Garantie der kommunalen Selbstverwaltung zu, diese ist im Baugesetzbuch (BauGB) und der Baunutzungsverordnung (BauNVO) konkretisiert. Viele kleinere Gemeinden und Städte sind aber aus personellen, fachlichen oder finanziellen Gründen gar nicht in der Lage diese Planungshoheit zum Wohle der Kommune auszuüben. Man könnte sogar soweit gehen, dass die Kreise und die Landesregierung den Gemeinden und Städten durch Verwaltungstricks, vor allem bei den Haushalten (z.B. Kreisumlage), verfassungsrechtlich verankerte Rechte vorenthält. In diesen Gebieten findet dann der Wildwuchs statt, der derzeit bei der Windkraft eskaliert um nur ein besonders eklatentes Beispiel zu nennen. Hier muss das Land endlich die Kommunen unterstützen, dass diese rechtsgültige Bauleitplanungen, also flächendeckende Flächennutzungspläne und punktuell Bebauungspläne, aufstellen können. Diese dürfen nicht von Investoren bezahlt und gesteuert werden, wie dies meist bei den vorhabenbezogenen Vorhaben- und Erschliessungsplänen der Fall ist. Sind diese Voraussetzungen gegeben, können Regionalplanungen und damit die Landesplanung auch tatsächlich umgesetzt werden.
Das Zentrale-Orte-System im Äußeren Entwicklungsraum (Weiterer Metropolenraum)
Die inhärente Widersprüchlichkeit bzgl. der Mittelbereiche sollte in den strukturschwachen und schrumpfenden Regionen entzerrt werden. Einerseits wurden Zentrale Orte, die Mittelbereichszentren, definiert, die landesplanerisch privilegiert wurden – daneben sollten Mittelbereiche aber auch zu „Verantwortungsgemeinschaften“ entwickelt werden, ohne konkrete Verfahren und geregelte Prozesse zu implementieren. Dies erscheint wenig selbstständig funktionsfähig und eher ein Double-Bind-Prinzip, da sich Privilegierung und Zusammenarbeit auf Augenhöhe ausschließen. Überdies können schwache Mittelzentren in schrumpfenden Regionen keine Ausstrahlungseffekte erzeugen, sondern kanibalisieren ihren Mittelbereich aufgrund ihrer Privilegierung in der Schrumpfungsentwicklung. In Abhängigkeit von den konkreten ökonomischen Dynamiken und sozialen Praktiken vor Ort kann eher eine Blockadesituation entstehen, die den gesamten Mittelbereich schädigt. Diese Widersprüche sollten dahingehend aufgelöst werden, dass im strukturschwachen und schrumpfenden Raum die landesplanerisch festgesetzten Mittelbereiche vor allem und wirklich als mittelzentrale Verantwortungsgemeinschaften definiert werden, ohne Hierarchie innerhalb des Mittelbereichs. Der Mittelbereich an sich bildet somit quasi den „Anker im Raum“ in Selbstorganisation, nicht das privilegierte Mittelzentrum. Diese Konstruktion würde eine Plattform interkommunaler Zusammenarbeit auf Augenhöhe und Stabilisierungseffekte in der Fläche an der richtigen Stelle ermöglichen. Diesen Mittelbereichen würden auch die Steuerung landesplanerischer Kontingente in der Siedlungsflächenentwicklung oder die Verwendung zugewiesener Mittel anvertraut – somit ein reales Aktions- und Handlungsfeld der interkommunalen Zusammenarbeit geschaffen, das nicht abstrakt nach top-down-Festsetzungen sondern konkret anhand realer sozialer Praktiken und ökonomischer Dynamiken im Mittelbereich in Eigenverantwortung die Entwicklung steuern kann. Somit hätten auch wieder Initiativen Entwicklungschancen, die nicht im Zentralen Ort angesiedelt sind. Eine derartige Raumkategorie “Ländliche Gestaltungsräume”, wie in Mecklenburg-Vorpommern, oder eine vergleichbare Kategorie zur Umsetzung und Unterstützung solcher Verantwortungsbereiche kann und sollte im LEP HR eingeführt werden.
Bemerkenswert ist hier ferner, dass die übrige Fläche in der Landesplanung (neben der Signatur des Freiraumverbunds, s.u.) als weiße Fläche dargestellt ist. Auch in den textlichen Festsetzungen gibt es wenig konkretes zur Entwicklung strukturschwacher ländlicher Räume. Es wird auf die Förderpolitik der integrierten ländlichen Entwicklung verwiesen, die jedoch zuletzt bei der Neuverabschiedung des EU-Haushalts als wenig wirksam und problematisch kritisch diskutiert wurde. Noch immer scheinen Modernisierungskonzepte der 60er und 70er Jahre, die landwirtschaftliche Rationalisierungsprozesse subventionieren und damit erst zu den Strukturproblemen führen, deren Grundlage zu bilden. Die Fokussierung auf solcherart Land- und Forstwirtschaft ist für strukturschwache ländliche Räume kontraproduktiv.
Differenzierung im Berliner Umland
Angesichts der verschäften Wachstumstenzenzen sind in Berlin und im Berliner Umland verbindliche Planungsinstrumente einzuführen und in einem geeigneten Maßstab, z.B. 1:100.000, differenziert darzustellen. Hier muss der Bauleitplanung der Kommunen einen festen Rahmen gegeben werden, sonst besteht die Gefahr, dass wichtige Standortqualitäten, wie Grünraume, Frischluftschneisen, gute Wohnstandorte verloren gehen. Es ist eine breite Auseinandersetzung mit den Stadt-Umland-Beziehungen und den damit verbundenen Entwicklungen zu führen. Die Instrumente (Regionalparke, Zentrale-Orte-System, Kommunale Nachbarschaftsforen, etc.), die sich für derartige Räume schon seit Jahrzehnten bewährt haben sind dort anzuwenden. Ihnen müssen aber auch die notwendigen Kompetenzen und Ressourcen hierfür gegeben werden.
Flächeninanspruchnahme, Siedlungsentwicklung, Freiraumverbund und Verkehr
Sämtliche Nachhaltigkeitsziele wie Klimaschutz, Ressourceneffizenz und Energiewende werden Makulatur, schaffen wir es nicht die überbordende Flächeninanspruchnahme in den Griff zu bekommen. Allein in Brandenburg werden ca. 70.000qm/Tag landwirtschaftlich Nutzfläche, Wald oder Brachland zu Siedlungs- oder Verkehrsfläche. Der Braunkohleabbau ist hier nicht mitgerechnet. Der Landesentwicklungsplan ist dabei das zentrale Instument hier gegenzusteuern. Das unreflektierte Wachstum an dieser Stelle können wir angesichts der ökologischen Katastrophe nicht länger hinnehmen. Nachgewiesenermassen können fast alle Siedlungsansprüche in den derzeitigen Innenbereichen erfüllt werden. Sie brauchen nur durch geeignete Planungsinstrumente, die grösstenteils im BauGB schon verankert sind, gehoben werden, siehe Informationen zu den kommunale Flächenpools.
Der im derzeitigen LEP B-B verankerte Freiraumverbund ist vollumfänglich zu erhalten und zu stärken. Das schliesst punktuelle Erweiterungen des Freiraumes, aber auch Rücknahmen mit angemessenen Ausgleichsmassnahmen nicht aus. Vor allem darf es im Zuge der Verwaltungsstrukturreform hier zu keinen Verschlechterungen kommen. Das Konzept des Freiraumverbundsystems ist grundsätzlich zur Steuerung raumbedeutsamer Planungen sinnvoll. Jedoch sind auch hier die Festsetzungen besser anhand konkreter Funktionen und Begründungen zu definieren. Die Festsetzungen für den Freiraumverbund sollten sich aus nachvollziehbaren Kriterien ableiten lassen und so auch die Restriktionen nachvollziehbar werden. (z.B. Artenschutz, Naturschutz, Hochwasserschutz etc.)
Der Freiraum hat einen Eigenwert und ist keine Verfügungsmasse für Begehrlichkeiten der Kommunen. Eine gesunde wirtschaftliche Entwicklung ist – wie gezeigt – auch ohne wesentliche Eingriffe in den Freiraum möglich. Die verträgliche Nutzung des Freiraumes, der ja Natur- und Kulturlandschaft gleichzeitig ist, soll mit entsprechenden Nutzungen angemessen ausgebaut werden (INA, Tourismus, Energieerzeugung, Ökolandbau, etc.)
Die Festsetzungen im LEP HR zu Verkehr und Mobilität werden wir nach Vorliegen des ersten Entwurfes intensiv überprüfen. Sinnvoll ist aber grundsätzlich die Stärkung der ÖPNV-Ansätze mit der notwendigen Vernetzung, da nur dies zu grösserer Akzeptanz im weiteren Metroplenraum ausserhalb des Regionalbahnsterns führt. Ein massiver Ausbau des ÖPNV, insbesonderer der Schiene im Berliner Umland ist für uns selbstverständlich.
Zusätzliche Informationen
Evaluierung LEP B-Bhttp://gl.berlin-brandenburg.de/landesplanung/artikel.398167.php
Raumpioniere in ländlichen Regionen – der ländliche Raum als Cloudwww.detail.de/artikel/raumpioniere-in-laendlichen-regionen-der-laendliche-raum-als-cloud-13313/
Klimaadaptierte Regionalplanung für Uckermark-Barnim und Lausitz-Spreewaldhttp://project2.zalf.de/inkabb/projekte/teilprojekt-4-1/teilprojekt-4
Innenentwicklungspotenziale umsetzen – “Kommunale Flächenpools“http://www.mil.brandenburg.de/sixcms/detail.php/708483
Ausbaukontroverse Windenergie, IzR 6.2015http://www.bbsr.bund.de/BBSR/DE/Veroeffentlichungen/IzR/2015/6/izr6.2015.h-tml
Aktiv für Landschaft und Gemeinde! Leitfaden für eine nachhaltige Siedlungsentwicklunghttps://www.nabu.de/imperia/md/content/nabude/nachbarnatur/l-iving2010/2.pdf
Enquetekommission Ländlicher Raum – Perspektiven der Landesplanung, Hr. Drews, GLhttp://gruenlink.de/14fl
„Freiraum und Naturschutz in der Stadtentwicklung“http://www.mil.brandenburg.de/sixcms/detail.php/bb1.c.334769.de
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