Veranstaltung: | 37. ORDENTLICHE LANDESDELEGIERTENKONFERENZ BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN BRANDENBURG, 16.04.2016, Wittenberge |
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Tagesordnungspunkt: | 2. Anträge |
Antragsteller*in: | AG Innerparteiliche Demokratie; Clemens Rostock (KV Oberhavel), Sonja Karas (KV Oberhavel), Till Heyer-Stuffer (KV Potsdam), Marie Schäffer (KV Potsdam), Yvonne Plaul (KV Potsdam-Mittelmark), Heiko Kohl (KV Havelland), Heinz-Herwig Mascher (KV Oberhavel), Mechthild Rünger (KV Potsdam), Sahra Damus (KV Frankfurt/Oder), Simon Zunk (KV Uckermark) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 19.03.2016, 09:30 |
S11: Neuenquote
Antragstext
In § 14 der Satzung wird folgender Absatz angefügt:
Variante 1 (Beispiel Berlin)
Bei der Aufstellung der Liste für die Landtags- und Bundestagswahlen ist das
Wahlverfahren so zu gestalten, dass mindestens jeder dritte Listenplatz mit
einer/m Kandidat*in besetzt wird, die/der noch nie einem Parlament (Landtag
eines deutschen Landes, Bundestag, Europaparlament) angehört hat. Sollte keine
solche Kandidat*in für den Platz kandidieren, entscheidet die Wahlversammlung
über das weitere Vorgehen.
Variante 2 (Beispiel Niedersachsen)
Bei der Aufstellung der Liste für die Landtags- und Bundestagswahlen ist das
Wahlverfahren so zu gestalten, dass mindestens jeder dritte Listenplatz mit
einer/m Kandidat*in besetzt wird, die/der noch nie dem zu wählenden Parlament
angehört hat. Sollte keine solche Kandidat*in für den Platz kandidieren,
entscheidet die Wahlversammlung über das weitere Vorgehen.
Begründung
Bisher ist es unserem Landesverband gut gelungen, immer wieder neue Gesichter in die Parlamente zu entsenden. Die Neuenquote soll als Versicherung dienen, dass dies auch in Zukunft so bleibt.
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