Veranstaltung: | 37. ORDENTLICHE LANDESDELEGIERTENKONFERENZ BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN BRANDENBURG, 16.04.2016, Wittenberge |
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Tagesordnungspunkt: | 2. Anträge |
Antragsteller*in: | AG Innerparteiliche Demokratie; Clemens Rostock (KV Oberhavel), Sonja Karas (KV Oberhavel), Till Heyer-Stuffer (KV Potsdam), Marie Schäffer (KV Potsdam), Yvonne Plaul (KV Potsdam-Mittelmark), Heiko Kohl (KV Havelland), Heinz-Herwig Mascher (KV Oberhavel), Mechthild Rünger (KV Potsdam), Sahra Damus (KV Frankfurt/Oder), Simon Zunk (KV Uckermark) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 19.03.2016, 09:32 |
S15: Delegiertenschlüssel
Antragstext
§ 9 (4) Satz 1 sowie § 10 (3) der Satzung werden folgendermaßen ersetzt:
Variante 1
§9 (4) Zur Ermittlung der Delegiertenzahl pro Kreisverband gilt folgendes
Verfahren: Die Zahl der Mitglieder des Kreisverbandes wird mit 100
multipliziert. Das Ergebnis wird durch die Zahl der Mitglieder des
Landesverbandes dividiert, wobei das Ergebnis zu einer vollen Zahl aufgerundet
wird. Diese Zahl ist die jeweilige Delegiertenzahl, die aber in jedem Fall
mindestens 2 betragen muss (Grundmandate).
§10 (3)Zur Ermittlung der Delegiertenzahl pro Kreisverband gilt folgendes
Verfahren: Die Zahl der Mitglieder des Kreisverbandes wird mit 50 multipliziert.
Das Ergebnis wird durch die Zahl der Mitglieder des Landesverbandes dividiert,
wobei das Ergebnis zu einer vollen Zahl aufgerundet wird.
Variante 2
§9 (4) Zur Ermittlung der Delegiertenzahl pro Kreisverband gilt folgendes
Verfahren: Die Zahl der Mitglieder des Kreisverbandes wird mit 100
multipliziert. Das Ergebnis wird durch die Zahl der Mitglieder des
Landesverbandes dividiert, wobei das Ergebnis zu einer vollen Zahl aufgerundet
wird. Diese Zahl ist die jeweilige Delegiertenzahl, die aber in jedem Fall
mindestens 3 betragen muss (Grundmandate).
In § 9 Absatz 5 wird die Delegiertenzahl der Grünen Jugend auf 3 erhöht.
§10 (3)Zur Ermittlung der Delegiertenzahl pro Kreisverband gilt folgendes
Verfahren: Die Zahl der Mitglieder des Kreisverbandes wird mit 33 multipliziert.
Das Ergebnis wird durch die Zahl der Mitglieder des Landesverbandes dividiert,
wobei das Ergebnis zu einer vollen Zahl aufgerundet wird.
Begründung
Durch unser Mitgliederwachstum in den letzten Jahren sind unsere LDKen ebenfalls gewachsen. Bei einem weiteren Wachstum, bräuchten wir größere Hallen, die naturgemäß deutlich mehr Geld kosten. Durch die Neuregelung soll eine halbwegs feste Delegiertenzahl erreicht werden, die sich nur noch durch Rundungen etc. unterscheidet.
Bisher verfügt der Lavo über eigene Delegierte beim LPR und die anderen Delegierten sollen dem Kreisvorständen angehören. Im Sinne einer Basisorientierung, soll die Delegation zum LPR proportional dem der LDK angepasst werden und lediglich kleiner sein.
Variante A rechnet mit 100 für die LDK und 50 für den LPR, was durch die Delegierten für die Grüne Jugend, sowie dem Aufrunden in der Praxis zu 112 respektive 60 Delegierten führt. Grundmandate gäbe es bei der LDK 2 und beim LPR eines.
Variante B rechnet mit 100 für die LDK und 33 für den LPR. In diesem Fall würde es aufgrund der Proportionalität 1 Grundmandat beim LPR und 3 bei der LDK geben. Die Grüne Jugend dürfte dann auch 3 Delegierte senden. Das führt in der Praxis zu 117 Delegierten für die LDK und 44 Delegierten für den LPR.
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