Veranstaltung: | 37. ORDENTLICHE LANDESDELEGIERTENKONFERENZ BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN BRANDENBURG, 16.04.2016, Wittenberge |
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Tagesordnungspunkt: | 2. Anträge |
Antragsteller*in: | AG Innerparteiliche Demokratie; Clemens Rostock (KV Oberhavel), Sonja Karas (KV Oberhavel), Till Heyer-Stuffer (KV Potsdam), Marie Schäffer (KV Potsdam), Yvonne Plaul (KV Potsdam-Mittelmark), Heiko Kohl (KV Havelland), Heinz-Herwig Mascher (KV Oberhavel), Mechthild Rünger (KV Potsdam), Sahra Damus (KV Frankfurt/Oder), Simon Zunk (KV Uckermark) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 19.03.2016, 09:26 |
S14: Urabstimmungsparagraf
Antragstext
§ 19 der Satzung wird folgender Maßen geändert:
§ 19 Urabstimmung
Absatz 3 wird neu gefasst und wir Absatz 1. Aus Absatz 1 wird Absatz 2, aus
Absatz 2 wird Absatz 3:
Über alle Fragen der Politik von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Brandenburg, insbesondere
der Programme und der Satzung, kann urabgestimmt werden.
Absatz 5 wird gestrichen. Aus Absatz 6 wird Absatz 5, aus Absatz 7 wird Absatz
6.
Zwei neue Absätze werden angefügt:
(7) Ein einmal urabgestimmter Inhalt kann erst nach Ablauf von 2 Jahren erneut
Gegenstand eines Urabstimmungsverfahrens sein.
(8) Vor deren Wahl durch eine LDK kann eine nicht bindende Urwahl über die
Landesvorsitzenden oder die ersten beiden Listenplätze einer Landesliste
durchgeführt werden. Für die Durchführung gelten die Absätze 2, 4 und 5
dementsprechend. Die Mindestquotierung ist einzuhalten.
Begründung
Bisher heißt es in der Satzung, dass nur über „grundsätzliche politische Fragen“ urabgestimmt werden darf. Da aber nicht klar ist, welches Gremium im Zweifel darüber entscheiden soll, was eine grundsätzliche Frage ist und was nicht, haben wir hier die Formulierung aus der Bundessatzung übernommen.
Wenn wir die ebenfalls vorgeschlagene Urabstimmungsordnung beschließen, ist der bisherige Absatz 5 überflüssig und die Satzung kann an dieser Stelle verschlankt werden.
Der neue Absatz 7 soll verhindern, dass ständig über die gleiche Frage urabgestimmt wird. Es ist die gleiche Formulierung wie in der Bundessatzung.
Der neue Absatz 8 soll Urwahlen ermöglichen. Das Parteiengesetz und das Wahlgesetz schreiben allerdings vor, dass diese Positionen von einer LDK bestimmt werden. Die Urwahl ist damit förmlich nicht bindend. Sie soll nach den gleichen Regeln stattfinden, wie eine Urabstimmung.
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