Veranstaltung: | 37. ORDENTLICHE LANDESDELEGIERTENKONFERENZ BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN BRANDENBURG, 16.04.2016, Wittenberge |
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Tagesordnungspunkt: | 2. Anträge |
Antragsteller*in: | AG Innerparteiliche Demokratie; Clemens Rostock (KV Oberhavel), Sonja Karas (KV Oberhavel), Till Heyer-Stuffer (KV Potsdam), Marie Schäffer (KV Potsdam), Yvonne Plaul (KV Potsdam-Mittelmark), Heiko Kohl (KV Havelland), Heinz-Herwig Mascher (KV Oberhavel), Mechthild Rünger (KV Potsdam), Sahra Damus (KV Frankfurt/Oder), Simon Zunk (KV Uckermark) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 19.03.2016, 09:35 |
S13 NEU: Koalitionsverhandlungen
Antragstext
In die Satzung wird eingefügt
Unter §9 (8) als neuer Punkt:
„Er entscheidet ferner über die Aufnahme von Koalitionsverhandlungen und
darüber, ob im Anschluss an diese eine LDK nach §9 (8) oder eine Urabstimmung
nach §19 die Entscheidung über die Annahme eines möglichen Koalitionsvertrages
treffen soll, sofern diese Entscheidungen nicht durch eine LDK getroffen
werden.“
Begründung
Aufgrund von Rückmeldungen haben wir als Antragsteller*innen folgende Korrekturen an S13 vorgenommen:
In Zeile 3 wurde das Wort „Ministerämtern“ durch „Regierungsämtern“ ersetzt, um eine gegenderte Formulierung zu erhalten.
Außerdem wurde am Ende (Zeile 8) der Halbsatz „sofern diese Entscheidungen nicht durch eine LDK getroffen werden.“ ergänzt. Die ursprüngliche Formulierung von S13 hätte ausgeschlossen, dass in besonderen Situationen auch mal eine LDK über die Aufnahme von Koalitionsverhandlungen entscheiden kann. Dies wurde in der neuen Fassung (S13neu) durch den ergänzten Halbsatz behoben.
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Bisher ist unklar wie Koalitionsverhandlungen aufgenommen werden und wie diese abgeschlossen werden. Durch diese Änderung soll sich folgende Reihenfolge ergeben:
Zunächst beauftragt der LPR die Aufnahme von Koalitionsverhandlungen. Er legt dann auch gleich fest, wie ein dabei möglicherweise entstehender Koalitionsvertrag abgestimmt wird – ob durch eine LDK oder durch eine Urabstimmung.
Gibt es als Ergebnis einen Koalitionsvertrag, schlägt der Landesvorstand die Besetzung der Minister*innenposten vor. Über diesen Vorschlag stimmt die LDK ab.
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